Bundesamt in Bonn Bundeskartellamt schützt Verbraucher im Internet

Bonn · Die Kartellwächter in Bonn sehen sich gut aufgestellt, um den Wettbewerb in der Internetökonomie zu überwachen. Trotzdem fordern sie mehr Kompetenzen.

 Wer im Internet surft, hinterlässt Datenspuren. Bei Verdacht auf Missbrauch der Nutzung dieser Daten kann das Bundeskartellamt eine Prüfung vornehmen.

Wer im Internet surft, hinterlässt Datenspuren. Bei Verdacht auf Missbrauch der Nutzung dieser Daten kann das Bundeskartellamt eine Prüfung vornehmen.

Foto: picture alliance / Jens Büttner/

Im Internet die nächste Reise zu buchen, sich mit Freunden zu verabreden und die verpasste Sendung in der Mediathek anzuschauen ist für Millionen Deutsche so alltäglich wie das Zähneputzen. Dass der Nutzer dabei unzählige Daten freigibt, mit denen der Diensteanbieter wiederum Geschäfte macht, ist nicht nur eine Frage des Datenschutzes. Auch die Wettbewerbshüter haben ein Auge darauf. Und das immer stärker. „Die Wettbewerbsbehörden in Europa sind gemeinsam dabei, Pflöcke einzuschlagen, die der digitalen Wirtschaft Leitplanken einziehen werden“, sagte der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, am Montag bei der Vorstellung des Jahresberichts in Bonn.

Seit 2016 führen die Bonner bereits ein Missbrauchsverfahren gegen Facebook. Das Kartellamt untersucht, ob das Unternehmen aus Kalifornien seine marktbeherrschende Stellung bei der Sammlung von Nutzerdaten auf Seiten von Drittanbietern missbraucht. „Wir haben inzwischen von Facebook eine Antwort erhalten, die wir prüfen“, erklärte Mundt. Im Mai hatte der Konzern von Mark Zuckerberg ein neues Verfahren angekündigt, bei dem Facebook-Nutzer den Besuchsverlauf von Drittseiten löschen können („Clear History“). Mundt sprach von „nächsten Schritten“, die in dem Missbrauchsverfahren noch in diesem Jahr zu erwarten seien. Mehr wollte er dazu unter Verweis auf das laufende Prüfverfahren nicht verraten.

Neue Kompetenzen beim Verbraucherschutz seit 2017

Mit der Reform des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung waren dem Kartellamt vor einem Jahr neue Kompetenzen beim Verbraucherschutz gegeben worden. Inzwischen leiteten die Bonner weitere sogenannte Sektorenuntersuchungen ein. Das Instrument gibt es seit 2005. Es erlaubt die Prüfung von Wirtschaftsbereichen, bei denen der Verdacht besteht, dass der Wettbewerb nicht richtig funktioniert. Unter die Lupe genommen werden nun Online-Werbung, Vergleichsportale und Smart-TV. Bei Letzteren handelt es sich um Fernsehgeräte, die den Diensteanbietern laufend Nutzerdaten senden.

Mundt hob hervor, was das Kartellamt vom privaten Verbraucherschutz unterscheidet: „Wir als Behörde haben auch Ermittlungsbefugnisse.“ So könne das Kartellamt ganz anders Daten sammeln und von den Unternehmen einfordern. Allerdings sind auch diesen Befugnissen Grenzen gesetzt, wie er mit Blick auf Facebook einräumte: „Wir sind uns bewusst, dass es schneller gehen sollte.“

Dem Schutz der Verbraucherrechte in Zeiten des Internets wird auch im Koalitionsvertrag von Union und SPD viel Platz eingeräumt. Mundt machte deutlich, dass das Kartellamt gern noch mehr Kompetenzen hätte: „Eine gewisse Erweiterung des behördlichen Verbraucherschutzes könnte hier viel erreichen.“ Kritisch beurteilte Mundt die Forderung von SPD-Chefin Andrea Nahles nach einem „Daten-für-Alle“-Gesetz, das Digitalkonzerne verpflichten würde, die von ihnen gesammelten Daten anderen Unternehmen zur Verfügung zu stellen. Da könne es nur eine sehr differenzierte Lösung geben, die aber seine Behörde nicht liefern könne.

Mundt will Marktzutritt für vierten Mobilfunknetzbetreiber

Der Kartellamtschef sprach sich für den Marktzutritt eines vierten Mobilfunknetzbetreibers in Deutschland aus. Diese Forderung war bereits Anfang August in einer Stellungnahme seiner Behörde für die Bundesnetzagentur enthalten, die die Regeln für die 2019 geplante Versteigerung der 5G-Frequenzen aufstellt. Mundt sagte, nur so könne der Wettbewerb im Mobilfunksektor gestärkt werden. Ein Beispiel für mangelnden Wettbewerb sei die im internationalen Vergleich geringe Verfügbarkeit des LTE-Funkstandards hierzulande. Dem Kartellamt lägen verschiedene Beschwerden von Drittanbietern vor, die das Fehlen eines effektiven Zugangs zum Mobilfunknetz bemängelten.

Als wirksam bezeichnete Mundt die Markttransparenzstelle Kraftstoffe. Es gebe mit dieser App wenig Probleme. Wer die Anwendung herunterlädt, hat Zugriff auf rund 50 zugelassene Verbraucherinformationsdienste, die einen Vergleich von Kraftstoffpreisen ermöglichen. Ein Drittel der Autofahrer habe sie bereits benutzt. Er selbst habe im Umkreis von knapp drei Kilometern Preisunterschiede an Tankstellen von sieben Cent festgestellt.

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