Bundesverfassungsgericht Bundesregierung verteidigt Beteiligung an Bankenunion

Karlsruhe · Die Bundesregierung hat die deutsche Beteiligung an der europäischen Bankenunion vor dem Bundesverfassungsgericht verteidigt.

 Das Bundesverfassungsgericht nimmt die zentrale Bankenaufsicht im Euroraum unter die Lupe.

Das Bundesverfassungsgericht nimmt die zentrale Bankenaufsicht im Euroraum unter die Lupe.

Foto: Karl-Josef Hildenbrand

Als vor zehn Jahren systemrelevante Banken gestützt werden mussten, habe den Großteil der Kosten der Steuerzahler getragen. Nur eine europäische Aufsichts- und Abwicklungsbehörde verhindere einen Wettlauf der Mitgliedstaaten um die für die eigenen Banken jeweils günstigsten Bedingungen. Dafür habe Deutschland seine nationale Verantwortung geteilt.

Die Kläger um den Finanzwissenschaftler Markus Kerber halten die Zentralisierung der Aufsicht bei der Europäischen Zentralbank (EZB) und die Schaffung eines gemeinsamen Fonds zur Abwicklung von Banken in Schieflage für verfassungswidrig. Deutschland übernehme so unkontrollierbare Haftungsrisiken für den Bundeshaushalt, habe aber potenziell nichts mehr zu sagen (Az. 2 BvR 1685/14 u.a.).

Weitere Infos

  • Az. 2 BvR 1685/14 u.a.
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