Streit um 5G-Mobilfunknetze Bundesregierung will Entwurf für lokales Roaming vorlegen

Berlin · Das Bundeskartellamt hält die Kritik an den umstrittenen Vergaberegeln für die neuen 5G-Mobilfunknetze für unangebracht. "Die Bundesnetzagentur hat unter den gegebenen Umständen einen guten Vorschlag für die Vergabelizenzen gemacht", sagte Kartellamts-Chef Andreas Mundt.

 Eine 5G-Antenne auf einem Testgelände in Neuss. Das Bundeskartellamt hat die Vergaberegeln für 5G-Netze gelobt.

Eine 5G-Antenne auf einem Testgelände in Neuss. Das Bundeskartellamt hat die Vergaberegeln für 5G-Netze gelobt.

Foto: Oliver Berg

"Die nationalen Netzbetreiber werden verpflichtet sein, mit anderen Anbietern fair über einen diskriminierungsfreien Netzzugang zu verhandeln." Der Netzagentur falle als Schiedsrichter eine schwierige Aufgabe zu. "Das wird nicht einfach und ist mit einer gewissen Rechtsunsicherheit verbunden", sagte Mundt der "Rheinischen Post". "Entscheidend ist, wie das in der Praxis umgesetzt wird."

Die Frequenzen für den Mobilfunkstandard 5G sollen im Frühjahr versteigert werden. 5G steht für die fünfte Mobilfunkgeneration. Das Netz soll viel schnelleres mobiles Internet bringen. Das ist vor allem wichtig für die Industrie, etwa beim autonomen Fahren. Die Übertragungsrate ist etwa 100 Mal so hoch wie bei 4G (LTE). Die Netzbetreiber müssen für die Frequenzen viel Geld in die Hand nehmen. Ihre Furcht: Bei zu hohen Auflagen verdienen sie zu wenig daran.

Die Bundesnetzagentur hatte die Bedingungen für die Vergabe der 5G-Frequenzen auf Druck der Politik noch einmal verschärft. Vor allem wurden den Unternehmen weitergehende Auflagen für den Ausbau der Funknetze gemacht.

Für das umstrittene lokale Roaming will die Bundesregierung in absehbarer Zeit einen Vorschlag für den neuen Mobilfunkstandard 5G vorlegen. "Wir machen uns nun Gedanken wegen einer Novelle des Telekommunikationsgesetzes", sagte Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) der Deutschen Presse-Agentur. Dass die Anbieter kooperierten, sei bereits Realität. "Und jetzt wäre der Gedanke, einfach auch Planungssicherheit für die Anbieter zu schaffen, und da sind wir in der Diskussion mit den Koalitionsfraktionen, wie wir dies am besten umsetzen."

Im Streit um das lokale Roaming geht es darum, dass in Gegenden mit vielen Funklöchern die vor Ort vertretenen Provider ihre Netze auch für Kunden der Wettbewerber öffnen, die in dieser Region eigentlich keinen Empfang haben. Dieses Verfahren soll aus Sicht der Befürworter in dünn besiedelten Gebieten die Netzabdeckung für alle Nutzer sichern. Netzbetreiber werten dies hingegen als betriebswirtschaftlichen Bremsklotz, weil teure Investitionen in Funkmasten damit entwertet würden.

Die drei Netzbetreiber Telefonica (O2), Vodafone und Deutsche Telekom wehren sich juristisch gegen die von der Bundesnetzagentur vorgelegten Vergaberegeln und gegen Pläne für lokales Roaming.

Zu den Klagen verwies das Bundesverkehrsministerium am Mittwoch auf die Bundesnetzagentur. Ein Sprecher der Behörde sagte am Mittwoch: "Wir haben in der Diskussion um die Vergaberegeln stets darauf hingewiesen, dass die Entscheidung gerichtlich überprüft werden kann. Zum laufenden Verfahren äußern wir uns nicht."

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