Gras aus der Apotheke Cannabis auf Rezept wird stark nachgefragt

Berlin · Seitdem Cannabis als Medikament in der Apotheke abgegeben wird, haben die Krankenkassen mehr als 13.000 Anträge auf Kostenübernahme erhalten. Es gibt Versorgungsengpässe.

Immer mehr Menschen erhalten Cannabis auf Rezept und stellen bei ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Kostenübernahme. Das zeigt eine Umfrage unserer Zeitung bei den größten gesetzlichen Krankenkassen, der Techniker (TK), der Barmer und des AOK-Bundesverbandes. Die in Deutschland illegale Droge darf seit März 2017 auf Rezept in Apotheken abgegeben werden. Sie wird unter anderem als Schmerzmittel eingesetzt.

Mehr als 13 000 Anträge gingen der Umfrage zufolge in den vergangenen zehn Monaten bei den Kassen ein. Das ist viel mehr als erwartet: Bevor Cannabis als Medikament zugelassen wurde, hatten lediglich rund 1000 Menschen in Deutschland eine Ausnahmegenehmigung für den Konsum. Der Gesetzentwurf rechnet mit nur knapp 700 Patienten pro Jahr, die Cannabis auf Rezept benötigen.

Die meisten Anträge gingen laut Umfrage bei den AOK-Kassen ein. Sie erhielten 7600 Anträge, 64 Prozent davon wurden genehmigt. Bei der Barmer gingen bis Ende 2017 rund 3200 Anträge ein, davon wurden knapp 62 Prozent anerkannt. Die TK hat bis Ende November rund 2200 Anträge auf Kostenerstattung erhalten. Dort lag die Genehmigungsquote bei 64 Prozent. Die Kassen beteuern übereinstimmend, dass die übrigen Anträge nicht alle abgelehnt würden. Viele seien nur nicht vollständig. Auch sei die Notwendigkeit einer Cannabis-Therapie oft nicht genug begründet.

Forderung gibt es seit Jahren

Jenseits der Debatte um Cannabis auf Rezept gibt es seit einigen Jahren von Grünen, Linken und Liberalen die Forderung nach einer Legalisierung der Droge. Das Thema gehörte zu den strittigen Punkten bei den Jamaika-Gesprächen. Für den Fall einer Neuauflage der großen Koalition zeichnet sich keine Mehrheit für eine Legalisierung ab.

Die Kassen erstatten Cannabis auf Rezept, wenn die Patienten schwer erkrankt sind und die Ärzte keine Alternative zu der Behandlung sehen. Genutzt wird Cannabis zum Beispiel in der Palliativmedizin bei sterbenskranken Patienten als Schmerzmittel. Auch bei der Behandlung von Multipler Sklerose kann Cannabis legal zum Einsatz kommen. Nach Angaben des AOK-Bundesverbandes gibt es auch Anträge von Patienten mit „Bandscheibenvorfällen, die bislang nur mit Wärmetherapie behandelt wurden“. Dafür erteilen die Kassen keine Genehmigung.

Hohe Zahl der Anträge sei positiv

„Cannabis ist kein Allheilmittel“, betont auch die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler (CSU). Sie bewertet die hohe Zahl der Anträge positiv: „Die steigende Zahl der Genehmigungen zeigt, wie wichtig es war, dieses Gesetz im letzten Jahr auf den Weg zu bringen“, sagt sie. Das Gesetz sollte schwerkranken Menschen den Zugang zu Cannabis erleichtern, sagt auch Georg Nüßlein (CSU), Vize-Fraktionschef der Union im Bundestag. Es handele sich dabei um eine Gratwanderung zwischen Zugang und Missbrauch. Ob das Gesetz diesem Anspruch gerecht werde, müsse überprüft werden.

Am Vorgehen der Kassen gibt es aber auch Kritik. „Zu viele Anträge werden nicht genehmigt, und immer wieder setzen sich Patienten erst vor Gericht gegenüber den Kassen durch“, sagt Georg Wurth, Geschäftsführer des Deutschen Hanfverbandes. Er spricht auch davon, dass es wegen der hohen Nachfrage immer wieder zu Lieferengpässen komme.

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