Corona und der Schutz gegen Berufsunfähigkeit Absicherung bei Berufsunfähigkeit durch Corona gebremst

Köln · Covid-Infizierte bekommen erst nach Genesung neue Verträge. Das ist eine Einschränkung, auf die Versicherer hinweisen. Was sonst noch zu beachten ist.

 Das Risiko von Berufsunfähigkeit wird häufig unterschätzt.

Das Risiko von Berufsunfähigkeit wird häufig unterschätzt.

Foto: dpa-tmn/Tobias Hase

Die Zahl der mit dem Coronavirus Infizierten steigt. Wer infiziert ist, hat kaum Chancen, eine Versicherung gegen Berufsunfähigkeit (BU) neu abzuschließen. Die Versicherer können nicht abschätzen, wie sich Covid-19 auf das Risiko der Berufsunfähigkeit langfristig auswirkt (Long Covid), und sind deshalb vorsichtig. Viele Versicherer verlangen, dass die Krankheit zunächst ausgeheilt wird, ehe ein Vertragsabschluss infrage kommt.