Weniger bürokratischer Aufwand Krankenhäuser sollen wegen Corona entlastet werden

Köln · Krankenhäuser sollen in der Corona-Pandemie entlastet werden. Die Rechnungsprüfung durch Krankenkassen wurde weiter eingeschränkt. Den Krankenhäusern soll bürokratischer Aufwand erspart werden.

 Krankenhäuser sollen in der Corona-Pandemie entlastet werden.

Krankenhäuser sollen in der Corona-Pandemie entlastet werden.

Foto: dpa/Ole Spata

Die Überprüfung von Rechnungen, die Krankenhäuser für stationäre Behandlungen an die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) schicken, hat sich in der Corona-Pandemie als Streitthema zurückgemeldet. War die Anzahl der zu überprüfenden auffälligen Rechnungen zunächst nicht begrenzt, wurde sie 2019 auf 12,5 Prozent im Jahr gedeckelt. Das Krankenhaus-Entlastungsgesetz hat die Prüfquote für die Corona-Jahre 2020 und 2021 weiter auf fünf Prozent reduziert.

Ausfall von etwa zwei Milliarden Euro

Den Krankenhäusern soll bürokratischer Aufwand erspart werden. Der GKV-Spitzenverband behauptet, dadurch gingen den Krankenkassen jährlich etwa zwei Milliarden Euro an Rückforderungen für fehlerhafte Rechnungen verloren. In der Zeit vor Corona habe man im Schnitt 17 Prozent der Rechnungen überprüfen lassen und dadurch Rückforderungen von 2,8 Milliarden Euro abgeleitet. Übertragen auf die Prüfquote von fünf Prozent bedeutet das einen Ausfall von etwa zwei Milliarden Euro.

Mit der Überprüfung auffälliger Krankenhausrechnungen beauftragen die Kassen ihren Medizinischen Dienst. Deren Mitarbeiter versuchen, in den Krankenhäusern einvernehmliche Beurteilungen zu erreichen. Das gelingt natürlich nicht immer. Es geht hauptsächlich darum, ob die Verweildauer der Patienten angemessen ist, ob sie nicht zu lange festgehalten werden, ob eine stationäre Behandlung medizinisch erforderlich ist und ob Diagnosen und Behandlungsprozeduren korrekt codiert und abgerechnet werden. Geht eine Prüfung ohne Beanstandung aus, müssen die Kassen 300 Euro an die Kliniken zahlen, umgekehrt bekommen sie 300 Euro bei Rechnungskorrekturen.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) meint, bei den Beanstandungen handele es sich vor allem um unterschiedliche medizinische Einschätzungen und formale Kriterien, die die Kassen zur Rechnungskürzung nutzen.

Umstritten ist nicht zuletzt, ob und inwieweit Kassen ihre Rückforderungen mit aktuellen Vergütungen an die Krankenhäuser berechnen dürfen. Derzeit ist das noch ohne Einschränkung zulässig. Ab 2022 soll die Aufrechnung nach den Angaben aber auf Fälle beschränkt werden, in denen die Rechnungskorrektur nicht bestritten wird oder durch ein rechtskräftiges Urteil geklärt ist. Der Aufwand der Krankenkassen für stationäre Behandlung im Krankenhaus macht ein Drittel ihrer gesamten Leistungsausgaben aus. 

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