Erneuerbare Energien Das sind die wichtigsten Punkte im Entwurf des EEG-Gesetzes

Berlin · Wirtschaftsminister Peter Altmaier macht den Aufschlag für die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Möglicherweise unterschätzt er den künftigen Stromverbrauch. Die wichtigsten Punkte der Novelle.

 Die Gemeinden, auf deren Gebiet Windparks stehen, sollen laut des Entwurfs des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 0,2 Cent pro Kilowattstunde produzierter Elektrizität erhalten.

Die Gemeinden, auf deren Gebiet Windparks stehen, sollen laut des Entwurfs des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 0,2 Cent pro Kilowattstunde produzierter Elektrizität erhalten.

Foto: dpa/Ingo Wagner

Wenn Windräder gebaut werden, soll die jeweilige Gemeinde einen Anteil des Gewinns aus dem Stromverkauf erhalten. So steht es im Entwurf des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2021, der dieser Zeitung vorliegt. Das Papier stammt aus dem Bundeswirtschaftsministerium, die Koalition wird in den kommenden Wochen darüber beraten. Minister Peter Altmaier (CDU) hat ein Paket zusammenstellen lassen, um den Ausbau der Ökoenergie voranzutreiben. Ziel: 2050 verbraucht Deutschland nur noch Strom, der keine Treibhausgase verursacht.

Ein Anteil für die Kommunen: 0,2 Cent pro Kilowattstunde produzierter Elektrizität sollen die Gemeinden erhalten, auf deren Gebiet Windparks entstehen. Das könnte Hunderttausende Euro pro Jahr bringen, mit denen eine Kommune etwa eine Kita finanzieren kann. Die Abgabe ist dazu gedacht, das Interesse der Stadtverwaltungen am Bau von Windrädern zu erhöhen. Auch an die Bürger wird gedacht: Ihnen sollen die Betreiber der Anlagen verbilligten Strom anbieten. Altmaier und die Koalition haben die Hoffnung, dass so Proteste und Klagen gegen Windkraftwerke abnehmen.

Mehr Wind- und Solaranlagen: Das Ministerium plant, dass ab nächstem Jahr Windräder mit einer Leistung von durchschnittlich vier Gigawatt (GW) jährlich dazukommen. So würde die Leistung bis 2028 insgesamt um etwa ein Drittel auf rund 70 GW zunehmen. Bei Solaranlagen sollen rund fünf GW pro Jahr dazugebaut werden – fast eine Verdoppelung der heutigen Menge. „Ich bin froh, dass jetzt jährliche Ausbauziele im Gesetzentwurf stehen“, sagte Johann Saathoff, Bundestagsabgeordneter der SPD aus Ostfriesland. Um die Ziele zu erreichen, werden vielfältige Regelungen geändert oder eingeführt. So sollen zusätzliche Flächen zur Verfügung gestellt werden und die Bundesländer regelmäßig über den Ausbau berichten.

■ Steigt der Strombedarf schneller? Als Basis seiner Planung rechnet Altmaier mit einem bestimmten Bedarf an Elektrizität in den kommenden Jahren. „Wahrscheinlich nimmt das BMWi (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Anm. d. R.) aber einen zu geringen Stromverbrauch für 2030 an“, sagte Saat­hoff. „Deshalb ist der Ausbaupfad vermutlich zu niedrig. Der geplante Zuwachs beim Solarstrom müsste deutlich höher liegen, wie auch bei der Windkraft.“ Der Energiepolitiker argumentiert, für Elektroautos, saubere Gebäudeheizungen und klimaneutralen Wasserstoff seien größere Strommengen nötig. Ähnlich sieht das die Organisation Agora Energiewende: „Für das Ziel, bis 2030 65 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Energien zu erzeugen, müssen jährlich ungefähr doppelt so viel Wind- und Solaranlagen gebaut werden, wie in dem Entwurf steht“, sagte Direktor Patrick Graichen. Auch die Wirtschaftsverbände BDEW und VKU halten den geplanten Ausbau für zu langsam.

Strom vom eigenen Dach: Im Gesetzentwurf heißt es, die Bedingungen für den sogenannten Mieterstrom würden verbessert. Den liefern Solaranlagen auf den Dächern von Mietshäusern direkt in die Wohnungen. Das Potenzial ist enorm – doch bisher stehen Photovoltaikmodule erst auf wenigen großen Wohngebäuden. Nun soll die öffentliche Förderung des sogenannten Mieterstromzuschlags etwas steigen, damit das Modell lukrativer wird. Außerdem will man auch größere Solaranlagen fördern. Der Ökostrom-Lieferant Lichtblick bemängelt allerdings, dass viele komplizierte Regelungen, die den Mieterstrom hemmen, erhalten blieben – etwa das Verbot, benachbarte Häuser zu einer Anlage zusammenzuschließen.

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