Zuschlagskriterium Preis Deutsche Maskenproduzenten unterliegen beim Wettbewerb um öffentliche Großaufträge

Bonn · Deutsche Maskenhersteller ziehen bei Vergabeverfahren oft den Kürzeren. Die Preise für Mund-Nasen-Schutz aus chinesischer Produktion sind offenbar unschlagbar. Vom Bund ist keine Hilfe zu erwarten.

 Eine Passantin hält eine FFP2-Maske in der Hand.

Eine Passantin hält eine FFP2-Maske in der Hand.

Foto: dpa/Marijan Murat

Die deutsche Maskenindustrie steht fast vollständig still und klagt über fehlende Großaufträge aus dem Gesundheitswesen und von öffentlicher Hand (der GA berichtete).  Bei Vergabeverfahren entscheidet oft der Preis, und der Preis der chinesischen Maskenhersteller ist offenbar unschlagbar billig.

Diesen Eindruck bestätigt der Blick in eine offizielle Ausschreibung eines Auftrags zur Beschaffung von Schutzkleidung, unter anderem von FFP2-Masken, des Landesamts für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW vom Februar diesen Jahres. Hier wird unter dem Punkt „Zuschlagskriterien“ nur der Preis aufgelistet. Dem General-Anzeiger liegt eine Absage vom August an einen Mitbieter dieses Auftrags vor, laut der ein Unternehmen den Zuschlag für die Lieferung von zwei Millionen medizinischen Masken bekam, das auf seiner Homepage mit folgendem Slogan wirbt: „China ist unser Geschäft.“

Kai Rinklake, der Geschäftsführer des Neuwieder Unternehmens Skylotec, das seit vergangenem Jahr Masken produziert, beobachtete derart niedrige Maskenpreise asiatischer Hersteller in Deutschland, dass er davon ausging, die deutschen Produzenten sollten damit vom Markt verdrängt werden. Fakt ist: Allein im Januar 2021 wurden laut Statistischem Bundesamt 1,4 Milliarden Gesichtsschutzmasken, im Wert von 186,7 Millionen Euro nach Deutschland importiert. 94 Prozent dieser Masken kamen aus der Volksrepublik China.

Vergaberecht sieht nicht nur den Preis als Zuschlagskriterium vor

Auf der Homepage des Bundeswirtschaftsministeriums heißt es: „Das Bundeswirtschaftsministerium betreut das Vergaberecht federführend und prägt die Grundsätze und den Rechtsrahmen für das öffentliche Auftragswesen in Deutschland.“ Das Ministerium erklärte auf Nachfrage, dass „mit Hinblick auf die öffentliche Beschaffung“ das Vergaberecht keinesfalls vorgebe, dass der Preis ausschlaggebend sei. Neben dem Preis könnten auch qualitative, umweltbezogene oder soziale Aspekte „im Rahmen der Zuschlagsentscheidung berücksichtigt werden“. Das steht auch auf der Homepage des Landes NRW zum Vergaberecht. Auf die Frage, ob das Bundeswirtschaftsministerium das nicht klarer an Kommunen und Länder kommunizieren müsste, hieß es nur, dass die Länder unabhängig vom Bund agierten. 

„Dem Bundeswirtschaftsministerium ist bekannt, dass die globale Marktlage für deutsche Maskenhersteller angesichts der internationalen Kostenstrukturen schwierig ist“, sagte eine Sprecherin. Aus diesem Grund habe bei der Förderung unter anderem ein Schwerpunkt auf besonders innovativen Produkten und Produktionsprozessen gelegen, „die sich im internationalen Wettbewerb abheben können“.

Konkrete Maßnahmen, um zu verhindern, dass die geförderten deutschen Maskenhersteller reihenweise aufgeben, nannte das Ministerium nicht. Es betonte, dass die Investition trotz Bundesförderung eine unternehmerische Entscheidung bleibe.  Geförderte Unternehmen könnten am Vergabeverfahren für den Nationale Reserve Gesundheitsschutz teilnehmen, mit der in Zukunft im Notfall Kliniken und Pflegeeinrichtungen mit Ausrüstung versorgt werden sollen, oder auf Antrag bestimmte Stückzahlen an Masken auch ins außereuropäische Ausland verkaufen.

Wenn die deutschen Maskenpreise auf dem Weltmarkt nicht mithalten können, erscheint Letzteres aber wenig realistisch.

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