Diesel-Fahrverbote: NRW will Sperren verhindern

Leipzig/Düsseldorf · Schmutzige Diesel könnten bald aus Städten mit dicker Luft verbannt werden. Das Bundesverwaltungsgericht hält Fahrverbote für zulässig. NRW-Ministerpräsident Laschet versichert: Das Land werde "alles tun", um eine so drastische Maßnahme zu verhindern.

 Umweltaktivisten stehen mit Schildern vor dem Bundesverwaltungsgericht.

Umweltaktivisten stehen mit Schildern vor dem Bundesverwaltungsgericht.

Foto: Sebastian Willnow

Das Bundesverwaltungsgericht hat Diesel-Fahrverbote in Ausnahmefällen erlaubt. Politik und Kommunen in Nordrhein-Westfalen wollen eine so drastische Maßnahme zur Luftreinhaltung aber unbedingt abwenden. Das Land werde "alles tun", um die Richtwerte für Stickoxid möglichst ohne Fahrverbote für Diesel zu erreichen, kündigte Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) am Dienstag an.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte entschieden, bei der Einführung von Dieselverboten müsse die Wahrung der Verhältnismäßigkeit beachtet werden. Betroffen von dem Urteil sind zunächst die Städte Düsseldorf und Stuttgart, um die es in dem Verfahren ging. Die Entscheidung hat aber Signalwirkung für viele andere Kommunen, deren Luft zu stark mit gesundheitsschädlichen Stickoxiden belastet ist.

Mit seinem Urteil habe das Bundesverwaltungsgericht noch keine Fahrverbote erlassen, betonte Laschet. Es gebe auch keine Rechtsgrundlage, die Städte nun ab einem gewissen Richtwert verpflichte, Fahrverbote zu erlassen. "Ich will keine Fahrverbote in Nordrhein-Westfalen", fügte er hinzu.

Die Bezirksregierung Düsseldorf will Diesel-Fahrverbote bis mindestens 2020 in der NRW-Landeshauptstadt vermeiden. "Es gibt keinen Automatismus, dass in Düsseldorf Fahrverbote verhängt werden", sagte Regierungsvizepräsident Roland Schlapka. Eine ganzes Maßnahmenbündel solle das verhindern. Die Bezirksregierung kann als zuständige Behörde Fahrverbote in den Luftreinhalteplan aufnehmen.

Das Gericht habe eine Reihe von Vorgaben für Fahrverbote gemacht, sagte Umweltministerin Christina Schulze Föcking (CDU). So dürften Euro-5-Fahrzeuge nicht vor dem 1. September 2019 mit Verkehrsverboten belegt werden. Außerdem müsse es Ausnahmen für Handwerker oder bestimmte Anwohnergruppen geben.

Der Düsseldorfer Oberbürgermeister Thomas Geisel (SPD) kritisierte das Urteil. Damit sei das Problem "auf die Kommunen abgeladen worden", sagte er. Das Leipziger Gericht habe "keine Rücksicht" darauf genommen, "mit welch hohem administrativen und nahezu unlösbarem Aufwand" Fahrverbote verbunden wären. Das Gericht hatte dagegen betont, Schwierigkeiten beim Vollzug solcher Verbote führten "nicht zur Rechtswidrigkeit der Regelung".

Essens Oberbürgermeister Thomas Kufen (CDU) sagte: "Diesel-Fahrverbote sind unsozial und das falsche Signal." In erster Linie sei die Automobilindustrie mit Soft- und Hardware Lösungen gefragt. "Die Bundesregierung muss hier mehr Druck machen."

Kölns Oberbürgermeisterin Henriette Reker (parteilos) hält Fahrbeschränkungen für eine bessere Luft für schwer zu vermeiden. Ein Gutachten habe im Januar verdeutlicht, "dass wir ohne Fahrbeschränkungen dem Gesundheitsschutz unserer Bürgerinnen und Bürger nicht gerecht werden", teilte Reker mit.

In NRW hatten im vergangenen Jahr insgesamt elf Städte den Grenzwert zum Schutz der Gesundheit nicht eingehalten, die Werte lagen über 40 Mikrogramm je Kubikmeter Luft im Jahresmittel. Neben dem NRW-Spitzenreiter Köln waren das Düsseldorf, Dortmund, Oberhausen, Wuppertal, Hagen, Aachen, Leverkusen, Gelsenkirchen, Solingen und Essen.

Die höchsten deutsche Verwaltungsrichter wiesen die Revision des Landes Nordrhein-Westfalen gegen ein Urteil des Verwaltungsgericht Düsseldorf zurück. Das Verwaltungsgericht hatte entschieden, der Luftreinhalteplan für die Landeshauptstadt müsse verschärft werden - dabei seien auch Fahrverbote in Betracht zu ziehen. Das Land NRW hatte dagegen argumentiert, für einen solchen Schritt brauche man eine neue bundesweite Rechtsgrundlage. Diese Auffassung wiesen die Richter in Leipzig nun unter Verweis auf das EU-Recht zurück.

Für die Einhaltung von Grenzwerten, die seit 2010 gelten, laufen seit Jahren Klagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Auch die Verfahren in Düsseldorf und Stuttgart gingen auf DUH-Klagen zurück. In NRW hat die Umwelthilfe auch gegen die Luftreinhaltepläne für Köln, Bonn, Gelsenkirchen, Essen und Aachen geklagt.

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