Neue Verordnung in NRW Bauern dürfen nicht mehr so viel düngen

Düsseldorf · Am 1. Dezember tritt in NRW eine neue Verordnung in Kraft. Landwirte sind empört: Sie fürchten ein Nachlassen der Erträge und Probleme bei der Qualität etwa von Getreide. Umweltorganisationen begrüßen die Änderung.

Ein Traktor zieht eine Landwirtschaftsmaschine, mit der Gülle auf ein gemähtes Feld verteilt wird.

Ein Traktor zieht eine Landwirtschaftsmaschine, mit der Gülle auf ein gemähtes Feld verteilt wird.

Foto: dpa/Peter Kneffel

Rund ein Drittel der gesamten landwirtschaftlichen Fläche in Nordrhein-Westfalen gilt ab Dezember als nitratbelastet, also überdüngt. Das besagt die neue Landesdüngeverordnung, die am 1. Dezember in Kraft tritt. Die belasteten „Roten Gebiete“ auf der Landkarte umfassen landesweit rund 860.000 Hektar. Davon werden gut 507.000 Hektar landwirtschaftlich genutzt. Auf betroffenen Feldern müssen Landwirte künftig – neben weiteren Einschränkungen – 20 Prozent „unter Bedarf“ düngen. Das heißt: Sie dürfen nur noch 80 Prozent des Materials ausbringen, das rechnerisch notwendig wäre, damit sie ihre Erträge stabil halten.