Regelungen ab 3. Juli Was sich jetzt bei Produkten aus Einwegkunststoff ändert

Bonn · Am 3. Juli treten in Deutschland zwei Verordnungen in Kraft. Sie sollen künftig für weniger Plastikmüll in der Umwelt sorgen. Was sich jetzt ändert? Wir geben Antworten auf die wichtigsten Fragen.

 Plastikstrohhalme dürfen in Deutschland bald nicht mehr verkauft werden.

Plastikstrohhalme dürfen in Deutschland bald nicht mehr verkauft werden.

Foto: Ralf Hirschberger

Bereits 2019 hatte die EU eine Richtlinie gegen die Verschmutzung durch Einwegplastik verabschiedet. Damals war den nationalen Regierungen eine zweijährige Frist eingeräumt worden, um etwa Plastikgeschirr oder Trinkhalme vom Markt zu nehmen. Außerdem müssen einige weitere Produkte, die derzeit nicht verboten werden können, mit speziellen Hinweisen gekennzeichnet werden, die vor Umweltschäden durch Kunststoffe warnen.