Rente mit 63 Frührente ohne Abschläge wird zum Trend

Berlin · Freiwillige Beitragszahlungen ermöglichen die Rente mit 63. Sie können aber auch die Rentenansprüche deutlich erhöhen. Eine Analyse.

Der Blick der Sparer auf die Zinsangebote bei den üblichen sicheren Geldanlagen wird wohl noch eine längere Zeit Trübsal auslösen. Auf diese Weise lässt sich nur noch mit großem Aufwand für das Alter vorsorgen. Viele Arbeitnehmer suchen daher nach einer Alternative für ein sicheres Einkommen im Alter. Eine erfreut sich derzeit einer wachsenden Beliebtheit: Freiwillige Beitragszahlungen an die gesetzliche Rentenversicherung.

Diese Regelung der Deutschen Rentenversicherung (DRV) wurde geschaffen, um den Versicherten einen vorzeitigen Ruhestand ohne Abschläge von der Rentenhöhe zu ermöglichen. Arbeitnehmer können sie jedoch auch dazu nutzen, höhere Ansprüche bei einem regulären Ausscheiden aus dem Berufsleben anzusammeln. Jeder Versicherte ab einem Alter von 50 Jahren kann mit der DRV einen Vertrag darüber abschließen. Und das hat sich inzwischen herumgesprochen. 2015 hat die Rentenversicherung noch 24 Millionen Euro zusätzlicher Beitragszahlungen eingenommen. Im vergangenen Jahr waren es bereits 207 Millionen Euro. „Dies ist eine Erhöhung um mehr als das Achtfache“, sagt DRV-Vorstand Christian Amsinck. Dies sei „ein Zeichen für das hohe Vertrauen der Beitragszahler in die Sicherheit und Rentabilität der gesetzlichen Rente.“

Und so funktioniert der Ausgleich von Rentenabschlägen. Scheidet ein Beschäftigter zum Beispiel ein Jahr früher aus dem Berufsleben aus, zieht die DRV ihm oder ihr dafür für jeden Monat 0,3 Prozent von der Rente ab, insgesamt 3,6 Prozent für das gesamte Jahr. Statt erwarteter 1800 Euro zahlt die Rentenkasse nur 1735,20 Euro im Monat aus. Bei drei Jahren früherem Renteneintritt summieren sich die Abschläge auf 194,40 Euro. Die Rente sinkt also auf 1605,60 Euro. Damit dies nicht geschieht, dürfen die Versicherten die Abschläge durch eine freiwillige Zahlung ausgleichen, entweder einmal komplett oder durch Raten.

Wie viel das kostet, hängt von jedem Einzelfall ab. Generell gilt, je höher die Rentenansprüche und je früher jemand den Job an den Nagel hängen will, desto teurer wird es. Im Beispielfall mit Ansprüchen von 1800 Euro Monatsrente kostet der Ausgleich der Abschläge für ein Jahr 14 716,36 Euro. Für drei Jahre müsste der Versicherte schon 47 712,67 Euro aufbringen. Wie viel es genau kostet, können die Fachleute in den Beratungsstellen der DRV individuell errechnen.

Die Beträge erscheinen auf den ersten Blick recht hoch. Doch könnten Versicherte zum Beispiel fällige Auszahlungen einer Lebensversicherung oder eine Erbschaft auf diese Weise sicher für das Alter anlegen. Denn im Gegensatz zu einer Geldanlage auf dem Kapitalmarkt ist der Ertrag bei der Rente gesichert. Zudem können die freiwilligen Beiträge die Steuerlast verringern. Auf diese Weise erhält der Sparer praktisch umgehend einen Teil der Zusatzbeiträge vom Staat zurück. Beim Finanzamt darf jeder Steuerzahler einen Höchstbetrag von derzeit 23 712 Euro im Jahr für die Altersvorsorge geltend machen. Bei Ehepaaren verdoppelt sich dieser Betrag auf 47 424 Euro. Der größte Teil dieses Freibetrags geht bei Arbeitnehmern für die üblichen Beitragszahlungen drauf. Und auch der Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung wird abgezogen. Es können unter dem Strich in der Regel aber immer noch einige Tausend Euro der freiwilligen Zahlung vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden. So sinkt die Steuerlast schnell um einen vierstelligen Betrag.

Die Höhe lässt sich nur in jedem Einzelfall ermitteln. Dabei hilft zum Beispiel der Steuerberater. Mit freiwilligen Beiträgen können Arbeitnehmer auch ein anderes Ziel verfolgen als früher in Rente zu gehen. Denn auch wenn jemand einen Vertrag darüber mit der DRV abgeschlossen hat, besteht kein Zwang zur Frühverrentung. Jeder darf so lange arbeiten wie er kann oder will. In diesen Fällen erhöhen die Zusatzbeiträge die späteren Rentenansprüche beträchtlich, eben weil der Versicherte mehr in die Rentenkasse eingezahlt hat. Auch die anstehende Rentenreform, die von einer Expertenkommission ausgetüftelt wird, sollte den Nutzen der freiwilligen Beiträge nicht schmälern. „Die eingezahlten Beiträge verlieren nicht ihren Wert“, versichert eine Sprecherin der Rentenversicherung.

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