Verbraucherzentralen wollen Rechtsfrage klären Fünf Banken wegen Strafzinsen verklagt

Bonn · Immer mehr Geldinstitute verlangen Strafzinsen auf private Giro- und Tagesgeldkonten. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen will nun klären, ob Strafzinsen im Privatkundengeschäft überhaupt zulässig sind.

 Immer mehr Geldinstitute verlangen Strafzinsen auf private Giro- und Tagesgeldkonten.

Immer mehr Geldinstitute verlangen Strafzinsen auf private Giro- und Tagesgeldkonten.

Foto: dpa-tmn/Christin Klose

Immer mehr Banken und Sparkassen verlangen oberhalb einer sinkenden Freigrenze Strafzinsen für Guthaben, auch auf private Giro- und Tagesgeldkonten. Sie müssen schließlich für Einlagen bei der Europäischen Zentralbank (EZB) Strafzinsen zahlen. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen will nun grundsätzlich klären lassen, ob Strafzinsen, auch Verwahrentgelte genannt, im Privatkundengeschäft überhaupt zulässig sind. Der Verband bestätigt, dass er fünf Kreditinstitute zunächst abgemahnt und danach vor fünf Landgerichten verklagt hat. Die Namen der betroffenen Institute werden nicht genannt.

Rechtsfragen klären

David Bode, Rechtsreferent beim Bundesverband, sagt, es gehe nicht darum, einzelne Institute an den Pranger zu stellen, sondern Rechtsfragen zu klären. Nach seiner Darstellung stützen sich die Klagen unter anderem darauf, dass gesetzlich festgelegt sei, für welche Zahlungsdienste der Inhaber eines Girokontos zur Kasse gebeten werden dürfe, etwa für Überweisungen. Verwahrentgelte für Kontoguthaben seien in dieser Liste nicht aufgeführt. Außerdem brauche man Guthaben auf den Konten, damit Zahlungsdienste überhaupt erbracht werden könnten.

Bei Tagesgeldkonten handelt es sich nach Auffassung der Verbraucherzentralen um unregelmäßige Verwahrungsverträge, auf die das Darlehensrecht anwendbar sei. Dabei sei das Kreditinstitut der Darlehensnehmer und der Kunde der Darlehensgeber. Die Zinszahlungspflicht treffe in einem Darlehensvertrag aber nicht den Darlehensgeber, sondern den Darlehensnehmer. Für die Übertragung des Kapitalnutzungsrechts dürfte dann nicht anstelle einer eigenen Zinszahlung einfach ein Verwahrentgelt erhoben werden.

Die Verbände der  Kreditwirtschaft bestreiten die Rechtsauffassung der Verbraucherzentralen. Sie halten Verwahrentgelte für zulässig, wenn neue Kunden darüber rechtzeitig informiert würden und wenn man sich mit Bestandskunden darüber verständige. Geht der Rechtsstreit durch alle Instanzen, kann es bis zu einer endgültigen Entscheidung lange dauern.

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