Urteil in Leipzig Gericht: Portoerhöhung der Post 2016 war rechtswidrig

Leipzig/Bonn · 2016 hat die Deutsche Post das Porto für Standardbriefe von 62 auf 70 Cent erhöht. Die Bundesnetzagentur genehmigte den Preisanstieg. Diese war nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts jedoch rechtswidrig.

 Die Post hatte 2016 das Porto für einen Standardbrief von 62 auf 70 Cent erhöht.

Die Post hatte 2016 das Porto für einen Standardbrief von 62 auf 70 Cent erhöht.

Foto: DPA
(dpa)
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