Thomas-Cook-Pleite Geschädigte Cook-Kunden müssen sich noch lange gedulden

Berlin · Erst ein kleiner Teil des Schadens ist bisher reguliert. Bundesregierung bereitet erst ein Verfahren vor, mit dem der Bund bei nicht gedeckten Forderungen der Reisenden einspringen kann.

 Nur ein kleiner Teil des Schadens der Thomas-Cook-Pleite ist bisher reguliert.

Nur ein kleiner Teil des Schadens der Thomas-Cook-Pleite ist bisher reguliert.

Foto: picture alliance/dpa/Christoph Schmidt

Die Entschädigung der von der Thomas-Cook-Pleite betroffenen Kunden von Neckermann & Co zieht sich in die Länge. Die Zurich-Versicherung hat nach Angaben eines Sprechers bislang erst jeden dritten Schadensfall reguliert. Dies entspricht rund 73 Millionen Zahlungen bei insgesamt 220 000 Betroffenen.

Allerdings ist damit nur ein kleiner Teil der Forderungen erledigt. Die Zurich überweist jedem Cook-Kunden nur eine Quote von 17,5 Prozent seines Verlustes, bei einem gezahlten Reisepreis von 1000 Euro sind das 175 Euro. Das liegt an der Gesamtversicherungssumme von 110 Millionen Euro. Nur für maximal diesen Betrag muss die Versicherung haften. Der Gesamtschaden liegt jedoch viel höher. Deshalb erhält der einzelne Kunde nur einen Teil seiner Forderung zurück.

Das bedeutet jedoch keinen Totalverlust für die Betroffenen. Denn die Bundesregierung hat versprochen, für alle offenen Forderungen gerade zu stehen. Alleine für dieses Jahr hat das Bundesjustizministerium nun im Bundestag die Freigabe von 198 Millionen Euro für die Regulierung bei den Haushaltspolitikern beantragt. Für 2021 soll das Parlament dann weitere 27 Millionen Euro für Entschädigungszahlungen freigeben. Bis die Betroffenen tatsächlich den Restschaden-Ersatz bekommen, kann es noch eine Weile dauern.

Das Ministerium arbeitet noch an den Formalien. “Die Bundesregierung beabsichtigt, den von der Thomas Cook-Insolvenz betroffenen Pauschalreisenden zeitnah ein onlinebasiertes Verfahren zur Abwicklung der Ausgleichszahlungen zur Verfügung zu stellen“, erläutert ein Sprecher. Darauf müssen die Kunden erst einmal warten, sofern sie die beiden Voraussetzungen für eine Entschädigung bereits erfüllen. Sie haben also einerseits bei der Kaera AG ihre Forderung geltend gemacht. Die Firma wickelt die bestehenden Ansprüche gegen die Zurich-Versicherung ab. Und sie haben andererseits auch beim Insolvenzverwalter ihre Ansprüche angemeldet. Das haben längst noch nicht alle Geschädigten gemacht. Nach Angaben der Kanzlei HWW, die für die deutschen Cook-Töchter als Insolvenzverwalter eingesetzt worden ist, haben bis Mitte Januar nur 90.000 Kunden ihre Forderungen angemeldet. Das sollten alle anderen nachholen, wenn sie später vom Bund Geld erhalten wollen. Eine Anleitung dafür findet sich auf der Webseite von dessen Kanzlei unter www.thomas-cook.insolvenz-solution.de/faq .

Das Justizministerium will die Kunden informieren, wenn das Verfahren zur Regulierung des Schadens feststeht. Erst danach startet die Entschädigung durch den Bund. „Ziel der Bundesregierung ist es“, sagt der Sprecher, „noch in diesem Jahr einen Großteil der Ausgleichszahlungen vorzunehmen“. Es ist folglich weiterhin viel Geduld gefragt. Noch nicht viel weiter gediehen ist die Reform der Insolvenzsicherung bei Reisen. Neue Regelungen sind nötig. Im Dezember wurden dafür schon Vorschläge mit der Branche diskutiert.

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