Nach OVG-Urteil in Niedersachsen: 2G-Regel könnte auch in NRW fallen Handel in NRW hofft auf den Wegfall der 2G-Regel

Düsseldorf · In Niedersachsen hat das Oberverwaltungsgericht die 2G-Regeln im Einzelhandel gekippt. Der Handel sieht sich in seiner Einschätzung bestätigt. In NRW soll eine Entscheidung in der kommenden Woche fallen.

 Die Kölner Innenstadt brummt: Passanten gehen am Freitag durch die Hohe Straße.

Die Kölner Innenstadt brummt: Passanten gehen am Freitag durch die Hohe Straße.

Foto: dpa/Federico Gambarini

Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg zu den 2G-Regeln im niedersächsischen Einzelhandel hofft die Branche auf ähnliche Entscheidungen auch in anderen Bundesländern. „Wir begrüßen das Urteil aus Lüneburg. Es bestätigt unsere grundsätzlichen Bedenken zu 2G im Handel. Wir wollen das Problem nicht kleinreden, aber die Infektionswahrscheinlichkeit in den Geschäften ist nun mal gering, und die Maskenpflicht ist ein wirksames Mittel, um die Pandemie zu bekämpfen“, sagte Peter Achten, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes NRW, unserer Redaktion. Durch 2G werde massiv in die Grundrechte der Händler eingegriffen. „Für so etwas sind die Hürden hoch, und wenn die Kausalität nicht gegeben ist, dann ist das unverhältnismäßig“, so Achten. Im Gespräch mit unserer Redaktion hatte er vor einigen Wochen schon angekündigt, dass es in NRW Klagen geben werde.

Das Lüneburger Gericht hatte am Donnerstag 2G im Handel in Niedersachsen gekippt. Die Maßnahme sei zur weiteren Eindämmung des Coronavirus nicht notwendig und auch nicht mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz vereinbar, hatte die Kammer entschieden. Der Einzelhandel hat in den vergangenen Wochen immer wieder beklagt, dass 2G massive Umsatzeinbrüche ausgelöst habe, und das ausgerechnet im für die Unternehmen so wichtigen Weihnachtsgeschäft. Seitdem nur noch Geimpfte und Genesene in viele Geschäfte (außer jenen des täglichen Bedarfs wie Supermärkte, Drogerien, Tankstellen und so weiter) dürften, seien die Besucherzahlen deutlich zurückgegangen. Deshalb ist davon auszugehen, dass Unternehmen auch Schadenersatzforderungen stellen werden, wenn Gerichte bei 2G in ihrem Sinne urteilen. „Das wäre dann der zweite Schritt“, sagte Achten.

NRW-Gesundheitsminister zeigt sich gelassen

Der zuständige NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) zeigte sich gelassen. „Ich hab die Entscheidung aus Niedersachsen zur Kenntnis genommen. Gerichte sind unabhängig, auch in NRW. Und sie sind auch unabhängig von der Rechtsprechung in Niedersachsen.“ Laumann riet dazu, erst einmal die Entscheidungen der nordrhein-westfälischen Gerichte abzuwarten. „Ich gehe aber davon aus, dass wir eine Coronaschutzverordnung haben, die einer gerichtlichen Überprüfung standhält.“

 Beim nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster sind mehrere Verfahren gegen 2G anhängig. Dazu gehört ein Eilantrag der Kaufhauskette Woolworth, die auch in Niedersachsen Klägerin war, in Schleswig-Holstein allerdings gescheitert ist. Im nördlichsten Bundesland haben die Richter ihre Entscheidung gegen eine Abschaffung der 2G-Regeln mit der besonders besorgniserregend einzustufenden Omikron-Variante des Coronavirus begründet. In Schleswig-Holstein ist der Handel allerdings auch nicht verpflichtet, jeden Kunden zu überprüfen. Dort reichen stichprobenartige Kontrollen.

Ein ganzer Strauß an Klagen in Münster

 Über die Woolworth-Klage will die Kammer in Münster in der kommenden Woche entscheiden. Der Kaufhaus-Betreiber ist nicht das einzige Unternehmen in NRW, das sich gerichtlich gegen 2G wehrt. Es gibt auch drei Eilanträge gegen Klubschließungen, unter anderem durch den Düsseldorfer Gastronomen Walid El Sheik. Auch diese sollen in der kommenden Woche entschieden werden. Zudem muss das OVG über sechs Eilverfahren im Freizeitbereich entscheiden, bei denen Privatpersonen gegen Beschränkungen beim Sport, im Zoo und in der Gastronomie klagen. Und es gibt nach Angaben einer OVG-Sprecherin 15 Klagen gegen die 2G-Regeln im Hauptsacheverfahren. Dabei geht es dann um die grundsätzliche Frage und nicht um vorläufigen Rechtsschutz.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort
Die mächtigste Mode-Zarin der Welt
Marta Ortega übernimmt Führung beim Zara-Mutterkonzern Die mächtigste Mode-Zarin der Welt
Das Textilbündnis bröckelt
Organisationen und Firmen treten aus Das Textilbündnis bröckelt
Kehrseite der Digitalisierung
Kommentar zur Kommunikation des BSI Kehrseite der Digitalisierung