Holzverkauf von Privat- und Landeswald: Gericht entscheidet

NRW ist grün - und fast zwei Drittel des Waldes im Land sind in privater Hand. Vor allem kleine Forstbesitzer haben oft nicht die Möglichkeiten, ihr Holz professionell zu vermarkten. Um die Hilfe durch staatliche Förster gibt es Streit mit dem Bundeskartellamt.

 Kiefernstämme liegen auf einem Sammelplatz an einem Waldweg.

Kiefernstämme liegen auf einem Sammelplatz an einem Waldweg.

Foto: Patrick Pleul/Archiv

Die gemeinsame Holzvermarktung in Privat- und Landeswäldern ist Thema eines langwierigen Rechtsstreits mit großer Bedeutung für private Waldbauern in Nordrhein-Westfalen. In der kommenden Woche könnte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe in dem Prozess zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Bundeskartellamt entscheiden - mit erheblichen Konsequenzen auch für NRW.

Denn ein großer Teil des Waldes in NRW ist in privater Hand - rund 63 Prozent, wie aus Daten des Landesbetriebs Wald und Holz hervorgeht. Das ist deutlich mehr als im bundesweiten Schnitt. Viele private Waldbesitzer in NRW verfügen lediglich über eine Fläche von weniger als 20 Hektar, wie Verbandssprecher Stefan Befeld sagte. Oftmals machen sie beruflich zudem etwas ganz anderes und haben keine Zeit, sich um ihre Parzellen zu kümmern, geschweige denn um die Vermarktung des Holzes.

Deshalb betreuen staatliche Förster vielfach auch für privaten Waldbesitz die Vermarktung. Für die Kartellrechtler verstößt das gegen Wettbewerbsrecht. 2015 hatte die Behörde deshalb Auflagen verschärft, die den gemischten Verkauf von Holz aus Staatswald, kommunalem Wald sowie Privatwald einschränken.

Direkt verwickelt ist Nordrhein-Westfalen in die Klage beim BGH nicht. Das Land hat dem Kartellamt außerdem bereits einen Vorschlag für eine kartellrechtlich unbedenkliche Umsetzung vorgelegt. Besitzer von Kleinstparzellen sollen außerdem ausgenommen sein. Das Verbot des Kartellamts richtet sich nur auf Waldgebiete mit einer Mindestgröße von 100 Hektar.

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