Pannen beim Onlinehandel Immer häufiger nicht bestellte Ware ausgeliefert

Düsseldorf · Die Klagen über unverlangte Warensendungen nehmen zu. Bezahlen müssen Verbraucher diese allerdings nicht.

 Ein Zusteller sortiert die Sendungen, bevor er sie zu den Empfängern bringt. Manche wundern sich über unbestellte Ware.

Ein Zusteller sortiert die Sendungen, bevor er sie zu den Empfängern bringt. Manche wundern sich über unbestellte Ware.

Foto: picture alliance/dpa

Paketanlieferungen von Amazon gehören in vielen Haushalten schon zum Alltag. Manchmal können sie aber irritieren, wie die Verbraucherzentrale NRW schildert. Enthielt doch ein Paket ein nagelneues Smartphone der Mittelklasse im Wert von etwa 200 Euro – ohne Liefer- oder Bestellschein und auch ohne Rechnung. Es gab auch keine Abbuchungen vom Konto, der Amazon-Account war also nicht gehackt worden. Und noch besser: Amazon erklärte auf Nachfrage zwar nicht, wie es zu der Lieferung gekommen sein könnte, teilte aber mit, der Verbraucher könne das Telefon behalten.

Andere Kunden erhielten auch schon einmal ein Fernglas, andere Handyhüllen, Kabel oder Sexspielzeug. Bestellt hatten sie das nicht, wie inzwischen zahlreiche Kunden in Internetforen betonen. Gleich elfmal, so berichtete es der WDR, sei ein Solinger Adressat wider Willen gewesen. Mittlerweile versuche er per Gericht, den Konzern zu verpflichten, ihm künftig keins dieser Pakete mehr zu schicken. In erster Instanz sei sein Vorhaben gescheitert.

Gescheitert ist auch der Versuch, die Hintergründe der Sendungen aufzuhellen. Es kursierten Spekulationen, die die Amazon- Pressestelle weder bestätigen noch verwerfen mag, so die Verbraucherschützer. Klar ist nur: Die Pakete kommen nicht von Amazon selbst, sondern über den separaten Marketplace, auf dem sich Tausende Händler tummeln. Eine der Vermutungen: Händler aus Fernost eröffnen einen Zweit-Account bei Amazon unter den Namen der Adressaten. Darüber wickeln sie dann den Verkauf von Artikeln ab. Ihr Vorteil: Die Artikel stiegen so im angezeigten Verkaufsranking von Amazon. Obendrein seien positive Bewertungen des Artikels oder Shops möglich.

"Betrügerische Methoden"

Ein anderer Erklärungsversuch: Händler leeren angeblich so kostengünstig ihr gemietetes Lager bei Amazon. Statt Unverkauftes teuer nach China zu verschiffen, schicken sie es an willkürlich ausgesuchte Adressen in Deutschland. Ob sich das bei einem Handy aber noch rechnet, ist fraglich. Amazon selbst spricht laut der Verbraucherzentrale NRW von „betrügerischen Methoden“ und Richtlinien-Verstößen. „Weder Namen noch Adressen“ hätten die „Verkäufer“ von Amazon erhalten. Im Gegenteil: Der Branchenprimus droht den Absendern mit Sperre, Zurückhaltung von Zahlungen und Einleitung rechtlicher Schritte.

Die Empfänger der Waren haben laut Verbraucherzentrale aber nichts zu befürchten. Juristisch gelte: Wer unverlangt Pakete von Händlern erhält, muss sie nicht aufbewahren. „Nutzen – Verschenken – Entsorgen“, so lautet laut Verbraucherschützer der Dreiklang der erlaubten Möglichkeiten. Nicht einmal der Absender muss kontaktiert werden, falls denn ein Herkunftsnachweis im Paket stecken sollte. Und sollte eine Rechnung beiliegen, müsse die selbstverständlich nicht beglichen werden. Die sonst von Amazon gewährte zweijährige Gewährleistung gibt es freilich für unverhofft zugeschickte Produkte nicht.

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