Nachteile für Vermieter Ist die Grundsteuer bald nicht mehr umlagefähig?

Berlin · Das Finanzministerium erwägt bei der anstehenden Reform der Immobilienbesteuerung Änderungen bei der Vermietung. Das geht aus der Antwort auf eine Anfrage der FDP-Fraktion hervor, die unserer Redaktion vorliegt.

 Die Reform der Grundsteuer könnte Nachteile für Vermieter mit sich bringen.

Die Reform der Grundsteuer könnte Nachteile für Vermieter mit sich bringen.

Foto: picture alliance / Oliver Berg/d

Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) erwägt, die Umlagefähigkeit der Grundsteuer auf die Mieten im Zuge der anstehenden Reform der Immobilienbesteuerung zu beschneiden oder sogar abzuschaffen. Das geht aus der Antwort des Finanzministeriums auf eine kleine Anfrage der FDP-Fraktion hervor, die unserer Redaktion vorliegt. „Die Meinungsbildung, ob das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Grundsteuer Auswirkungen auf das Vermieter-/Mieterverhältnis hat, ist noch nicht abgeschlossen“, heißt es in dem Papier.

Das Verfassungsgericht hatte die Berechnungsgrundlage der Grundsteuer im April für verfassungswidrig erklärt und der Bundesregierung für eine Reform bis Ende 2019 Zeit gegeben. Die veraltete Bewertung von Grundvermögen entspreche nicht mehr dem Grundsatz der Gleichbehandlung im Grundgesetz, hatten die Richter geurteilt. Die bisherigen Bewertungskriterien stammen in Westdeutschland aus dem Jahr 1964. In Ostdeutschland sogar aus dem Jahr 1935. Auf deren Grundlage sei eine gleiche und gerechte Steuerbelastung für Mieter und Immobilienbesitzer nicht mehr gegeben. Die notwendige Reform wird Veränderungen für Eigentümer und Mieter bringen. Dabei wird es Gewinner und Verlierer geben.

Da nach einer Reform in den Ballungszentren und vor allem in teureren Lagen mit erheblichen Steuererhöhungen zu rechnen ist, denkt SPD-Minister Scholz offenbar darüber nach, die Mieter vor steigenden Kosten zu schützen. Bisher darf der Vermieter die Grundsteuer komplett auf die Mieten umlegen. Sollte dies künftig nur noch teilweise oder gar nicht mehr möglich sein, werden viele Vermieter neu kalkulieren müssen.

„Bemerkenswert ist, dass die Bundesregierung nicht ausschließt, dass die Umlagefähigkeit der Grundsteuer eingeschränkt beziehungsweise abgeschafft wird“, sagte FDP-Politiker Markus Herbrand. „Sollte die Grundsteuer nicht mehr umgelegt werden können, haben wir faktisch eine Art Vermögensteuer“, so Herbrand. „Alle Besitzer von Mietshäusern würden im Ergebnis zusätzlich zur Kasse gebeten.“

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