Guthaben sind nicht mehr sicher Kein Schutz mehr für Städte und Gemeinden
KÖlN · Guthaben bei der Bank sind künftig nicht mehr durch den Einlagensicherungsfonds geschützt. Hintergrund für das Vorgehen sind Erfahrungen aus der Finanzkrise.
Das private Bankgewerbe stutzt zum 1. Oktober 2017 den freiwilligen Schutz der Kundeneinlagen bei Zahlungsunfähigkeit eines Kreditinstituts. Waren bisher Einlagen von Nichtbanken durch den Einlagensicherungsfonds umfassend gesichert, werden nun ganze Kundengruppen aus dem Schutzbereich verabschiedet: kein Schutz mehr für Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden) und für bankähnliche Kunden wie Wertpapierfirmen und Finanzinstitute (etwa Kapitalanlegegesellschaften).
Der Schutz für Unternehmen, private und öffentlich-rechtliche Versicherungen und halbstaatliche Stellen wie Stadtwerke bleibt nach den Angaben erhalten, er wird jedoch insofern beschränkt, als Schuldscheindarlehen und Namensschuldverschreibungen nicht mehr gesichert sind (Inhaberschuldverschreibungen waren bisher schon ungeschützt). Hinzu kommt, dass ab 1. Januar 2020 Einlagen mit einer Laufzeit von mehr als 18 Monaten aus der Sicherung herausfallen. In beiden Fällen gilt ein Bestandsschutz. Der Bundesverband deutscher Banken hebt hervor, dass sich für Privatpersonen und Stiftungen nichts ändert. Ihre Einlagen und auf den Namen lautende Sparbriefe bleiben auch bei längerer Laufzeit als 18 Monate geschützt.
Gesetzlich sind Einlagen bis 100 000 Euro je Kunde und Bank geschützt, allerdings nicht für professionelle Anleger und staatliche Stellen. Warum kappen die Banken nun die freiwillige Sicherung, die darüber hinausgeht? Nach misslichen Erfahrungen wollen sie den Aufwand in Grenzen halten. Mit über 8,5 Milliarden Euro wurde der Einlagensicherungsfonds durch die Pleiten der deutschen Lehman-Tochterbank und der Maple Bank belastet. Hätten die neuen Regeln damals schon gegolten, hätte man sich Ausgaben in Milliardenhöhe erspart, so der Bankenverband. Wie reagieren Versicherer, die Kreditinstituten einen erheblichen Teil ihrer Mittel anvertrauen, auf die reduzierte Insolvenz-Sicherung? Klaus Wiener, Chefvolkswirt des Spitzenverbandes GDV, meint, für nicht mehr geschützte Produkte wie Schuldscheindarlehen müsse es künftig eine höhere Risikoprämie in Form höherer Zinsen geben.
Im Zweifel würden Versicherer wohl mehr in Unternehmensanleihen, Hypothekendarlehen und Infrastrukturprojekte investieren. Der Verband der Ersatzkassen vermutet, dass die verbleibenden Anbieter vollständig gesicherter Anlagen (Sparkassen, Genossenschaftsbanken, öffentliche Banken) die Gelegenheit nutzen, die Renditen ihrer Produkte zu vermindern, und dass die Krankenkassen insofern mit Zinsverlusten rechnen müssen. Der Schutzumfang der freiwilligen Banken-Einlagensicherung je Kunde richtet sich nach der Höhe des haftenden Eigenkapitals eines Instituts. Von 30 Prozent wird die Obergrenze bis 2025 auf 8,75 Prozent heruntergefahren. Bei einer kleinen Bank würde der Schutz je Kunde dann auf unter 500 000 Euro sinken.