Ratgeber Klage bei Kündigung lohnt

Berlin · Firmen entlassen Arbeitnehmer betriebsbedingt nicht nur, wenn sie Probleme haben. Sie müssen auf jeden Fall darlegen, weshalb sie sich von dem Mitarbeiter trennen wollen. So sollten sich Beschäftigte verhalten.

 Werden Beschäftigte gekündigt oder befürchten die Kündigung, sollten sie sich juristische Unterstützung holen.

Werden Beschäftigte gekündigt oder befürchten die Kündigung, sollten sie sich juristische Unterstützung holen.

Foto: dpa/Patrick Pleul

Insgesamt ist die Wirtschaftslage nicht schlecht. Die Zahl der Erwerbstätigen in Deutschland nimmt weiter zu. Mitunter sind jedoch auch gegenteilige Nachrichten zu hören: Manche Firmen reduzieren die Zahl ihrer Stellen. Das geschieht aktuell besonders in der Autoindustrie und bei ihren Zulieferern. In vergleichbaren Fällen kann es zu betriebsbedingten Kündigungen kommen. Wie sollten sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dann verhalten?

Beschäftigte genießen Kündigungsschutz, wenn sie in einer Firma mit mehr als zehn Leuten mindestens ein halbes Jahr gearbeitet haben. Will das Unternehmen solche Arbeitnehmer loswerden, muss es nachvollziehbare Gründe vorbringen. Diese können in der Person, etwa einer Krankheit, ihrem Verhalten oder sogenannten „betrieblichen Erfordernissen“ liegen.

In diesen Fällen geht es um betriebsbedingte Kündigungen. Das gilt sowohl für befristete als auch für unbefristete Arbeitsverträge.

Gibt es wirklich keinen Bedarf mehr?

Wenn Beschäftigte gegen eine Kündigung klagen, muss der Betrieb im Prozess darlegen, warum das Arbeitsverhältnis beendet werden soll. Möglicherweise geht es der Firma schlecht, die Produktionskapazitäten sind nicht mehr ausgelastet oder sie wird gar geschlossen. Erläutert werden muss, was die ökonomische Entwicklung für die einzelnen Arbeitsplätze bedeutet, die zur Disposition stehen. Gibt es wirklich keinen Bedarf mehr für die betreffende Person?

Doch betriebsbedingte Kündigungen sind nicht nur bei wirtschaftlichen Problemen möglich. „Manche Firmen greifen zu diesem Mittel, wenn sie Betriebsabläufe umstrukturieren wollen, um neue Produkte zu fertigen oder einfach nur, um den Gewinn zu maximieren“, sagt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin.

Eine weitere Voraussetzung für eine wirksame betriebsbedingte Kündigung ist, dass im Unternehmen keine vergleichbaren freien Stellen vorhanden sind, auf die die Betroffenen umgesetzt werden könnten. Auch das muss die Firmenleitung nachweisen. Wenn Beschäftigte merken, dass Kündigungen drohen, sollten sie deshalb vorab „mitteilen, dass sie auch zu einer Umschulung oder Fortbildung bereit sind“, rät die Berliner Kanzlei Hensche Rechtsanwälte. Das erschwert der Firma den Nachweis, dass kein geeigneter Arbeitsplatz zur Verfügung steht.

Korrekte Sozialauswahl

Außerdem sind die Unternehmen gehalten, eine korrekte „Sozialauswahl“ unter den Beschäftigten zu treffen – wenn der Betrieb nicht komplett geschlossen wird. Gekündigt werden dürfen nur diejenigen, die sozial am wenigsten schutzbedürftig sind. „Ein wichtiges Kriterium dafür ist die Dauer der Betriebszugehörigkeit“, erklärt Marc Traphan, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Essen. Stehen zwei Beschäftigte zur Auswahl, die 20 und drei Jahre in der Firma tätig waren, wird letzterer gehen müssen. Eine Rolle spielen in dieser Abwägung auch das Lebensalter und die Unterhaltspflicht.

Mit Kindern hat man bessere Chancen als ohne. Werden Beschäftigte gekündigt oder befürchten die Kündigung, sollten sie sich juristische Unterstützung holen. „Wurde eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, erscheint eine Kündigungsschutzklage immer sinnvoll“, sagt Bredereck. Die Versicherung deckt die Anwaltskosten ab.

Unterstützung der Gewerkschaften

Ähnliche Dienste leisten Gewerkschaften für ihre Mitglieder. Im Verfahren vor Gericht kann es einerseits darum gehen, den Schritt der Unternehmensleitung anzufechten und den Arbeitsplatz möglicherweise zu erhalten. Oft ist das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer durch die Kündigung allerdings so beschädigt, dass eigentlich nur über die Höhe der Abfindung gestritten wird. Gerade hier kann die anwaltliche Hilfe dazu führen, dass die Arbeitsnehmer bessere Entschädigungen erhalten.

Nach kurzen Beschäftigungsdauern von wenigen Jahren ist mit Abfindungen in Höhe von ein bis drei Bruttomonatsgehältern pro Beschäftigungsjahr zu rechnen. War man länger im Betrieb, können einige zehntausend Euro herauskommen. Eine Daumengröße lautet „ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr“. Wegen der unterschiedlichen Klageaussichten fallen die Abfindungen jedoch individuell aus. Die Klagefrist beträgt drei Wochen nach Zugang der Kündigung. Danach kann die Kündigung in der Regel nicht mehr angegriffen werden.

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