Kommentar zum Verfahren vor dem EuGH Klarheit erwünscht

Meinung | Frankfurt · Egal, wie das Urteil in Sachen Staatsanleihekäufe durch die EZB letztlich ausfällt: Es kann im Bestfall dazu dienen, die Autorität und Legitimität des Systems der Zentralbanken des Euroraumes zu stärken.

Wer ein unbeschwertes Gemüt hat, der könnte sagen: Was soll die ganze Aufregung, jetzt ist es doch sowieso zu spät. Denn wie es aussieht, wird das Anleihekaufprogramm der EZB entweder in diesem September, spätestens aber Ende des Jahres auslaufen. Die europäischen Richter am Gerichtshof in Luxemburg – und hiernach dann erst das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe – werden ihre Urteile also wohl erst fällen, wenn die Käufe in ihren letzten Zügen oder bereits beendet sind.

Allerdings wäre ein solch unbeschwerter Umgang fehl am Platz. Denn es geht um die Frage, welche Befugnisse die Europäische Zentralbank in Zukunft haben darf. Und sollten die Kläger Recht bekommen und die EZB mit den Käufen unerlaubt Staaten mitfinanziert haben, dann darf sie das in Zukunft eben nicht mehr tun; oder, die Mitgliedstaaten müssen die Aufgaben ihrer Zentralbank neu definieren und festschreiben.

Die Geldflut der Notenbank durch die Anleihekäufe jedenfalls hat dazu geführt, das Geld der Sparer zu minimieren, weil sie die Zinsen faktisch ausgelöscht hat. Die Käufe haben auch dazu geführt, dass die Notenbanken durch die Staatstitel, die sie in ihren Bilanzen nun liegen haben, untrennbar mit dem wirtschaftlichen Schicksal der Staaten verflochten sind. All das rechtfertigt, ja fordert Klarheit in der einen oder anderen Richtung. Und egal, wie das Urteil letztlich ausfällt: Es kann und sollte im Bestfall dazu dienen, die Autorität und Legitimität des Systems der Zentralbanken des Euroraumes zu stärken.

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