Tipps für Verbraucher Krankenkassen bieten Zusatzleistungen für Familien

Bonn · Viele Krankenkassen bieten auf Familien zugeschnittene Zusatzleistungen an. Was einen guten Krankenversicherungsschutz für Kinder ausmacht.

Alternative Heilmethoden, zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen, mehr Leistung bei einem Krankenhausaufenthalt und Haushaltshilfen – viele Krankenkassen bieten auf Familien zugeschnittene Zusatzleistungen an. Ein Kassenwechsel kann sich lohnen.

Vorsorgeuntersuchungen: „Vor allem die zusätzlichen Vorsorgeuntersuchungen U10, U11 und J2 wie auch alternative Heilmethoden können interessant sein“, sagt Peter Grieble, Gesundheitsexperte bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Die U10 und U11 schließen die Lücke zwischen dem fünften und zwölften Lebensjahr, in der standardmäßig keine Vorsorgeuntersuchung ansteht. Die J2 kommt für Jugendliche ab 16 Jahren in Frage.

Alternative Heilmethoden: Je nach Kasse gibt es Leistungen in unterschiedlicher Höhe, etwa für Homöopathie oder Osteopathie. „Die Behandlungen müssen oft beim Arzt mit Zusatzausbildung erfolgen, Besuche beim Heilpraktiker werden zum großen Teil nicht erstattet“, sagt Grieble. Einige Kassen gewähren auch einen Zuschuss von rund 100 Euro im Jahr für Naturarzneimittel. Die Techniker und die Securvita gehören zu den leistungsstarken Anbietern in diesem Bereich.

Zusatzleistungen an Bedingungen geknüpft

Hilfe: „Für manchen werden auch medizinische 24-Stunden-Hotlines für Eltern ein bedarfsorientiertes Extra sein“, sagt Grieble, vor allem, wenn der nächste Kinderarzt weit entfernt ist. Solche Kinderarzt-Hotlines bieten zum Beispiel DAK, Barmer, HEK und die AOKs. Auch erweiterte Leistungen bei Haushaltshilfen im Krankheitsfall können interessant sein. Üblicherweise zahlen die Kassen die Hilfe nur, wenn die Kinder bis zu zwölf Jahre alt sind. Manche Kassen haben diese Altersgrenze angehoben auf 14 (zum Beispiel AOKs, HKK), 15 (Knappschaft) oder sogar 16 Jahre (BIG Direkt Gesund).

Müssen Kinder ins Krankenhaus, wollen Vater oder Mutter natürlich als Begleitperson bei dem Kind übernachten. Für Rooming-in kommen Krankenkassen in medizinisch begründeten Fällen auf. Bei Kindern bis sechs Jahren ist dies meist unproblematisch. Einige Kassen leisten auch ohne Arztbescheinigung oder haben die Altersgrenze auf zehn Jahre, zum Beispiel IKK Classic, oder gar zwölf Jahre, wie etwa die Viactiv, angehoben.

Bedingungen: Die Zusatzleistungen sind bei einigen Kassen an Bedingungen geknüpft, etwa an die Teilnahme an einem Bonusprogramm. Oder sie werden in Form eines Gesundheitsbudgets gewährt. Dann steht den Versicherten eine Geldsumme im Jahr zur Verfügung, die sie für Zusatzleistungen einsetzen können. Im Blick behalten sollten Versicherte auch den Zusatzbeitrag. Im besten Fall gehen gute Zusatzleistungen Hand in Hand mit einem günstigen Zusatzbeitrag.

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