Reiseveranstalter Kunden von Thomas Cook sorgen sich um ihr Geld

Köln · Nach der Thomas-Cook-Pleite bleiben für Entschädigungen nur 30 Millionen Euro übrig. Verbraucherschützer sehen den Versicherer Zurich in der Pflicht.

  Pauschalreisen  gelten gemeinhin als sichere Sache. Die Pleite von Thomas Cook dürfte manche Urlauber aber verunsichert haben.

Pauschalreisen gelten gemeinhin als sichere Sache. Die Pleite von Thomas Cook dürfte manche Urlauber aber verunsichert haben.

Foto: dpa-tmn/Jens Kalaene

Die Entschädigung der Kunden des insolventen deutschen Reiseveranstalters Thomas Cook und seiner Tochterfirmen wirft komplizierte Fragen auf. Kann es sein, dass Kunden, die schon mit Cook unterwegs waren, besser gestellt werden als diejenigen, die eine Reise gebucht, aber noch nicht angetreten, sondern nur Vorauszahlungen geleistet hatten? Nach Schätzungen, die offiziell nicht bestätigt werden, gibt der Versicherer Zurich allein für die Rückführung von Reisenden etwa 80 Millionen Euro aus. Da die Entschädigung insgesamt auf 110 Millionen Euro gedeckelt ist, blieben nach dieser Rechnung nur 30 Millionen für die Erstattung von Kundengeldern übrig, viel zu wenig.

Die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) sieht die Zurich in der Pflicht. Felix Methmann von der Verbraucherzentrale meint, der Versicherer habe wissen müssen, dass 110 Millionen Euro bei der Größe von Thomas Cook eine unzureichende Absicherung seien. Die Deckelung der Entschädigung sei laut Gesetz auch keine Muss-, sondern eine Kannvorschrift. Die deutsche Thomas Cook habe zuletzt 3,8 Milliarden Euro umgesetzt, und in der Branche sei bekannt, dass 25 Prozent des Jahresumsatzes auf vorausgezahlte Kundengelder zurückgingen. Ein Zurich-Sprecher sagt, man müsse auch für die Beherbergung und Rückbeförderung der Reisenden aufkommen und habe das kostengünstig geregelt. Kostengünstig bedeutet, die Reisen wurden so abgewickelt wie gebucht. Dafür müsse man an Hotels und Airlines die mit Cook oder mit Tochterfirmen wie Neckermann vereinbarten Preise zahlen. Ein Abbruch der Reisen hätte ein Chaos verursacht. Reisende hätten Erstattungsansprüche gehabt, der Heimflug wäre viel teurer geworden als regulär.

Das ändert nichts daran, dass Kunden, die zum Zeitpunkt der Insolvenz unterwegs waren, kaum Nachteile hatten, während angezahlte Kundengelder womöglich weitgehend verloren sind. Man kann sich fragen, ob das zulässig ist. Die Verbraucherzentrale hat Bundesfinanzminister Olaf Scholz vorsorglich aufgefordert, Mittel für Cook-Kunden bereitzustellen, denn nachrangig (nach Zurich) hafte der Staat für die Entschädigung. Die Forderung nach Haftung des Bundes wird damit begründet, dass die EU-Richtlinie fehlerhaft (Deckelung der Entschädigung) umgesetzt wurde.

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