Folgen der Dieselaffäre Logistiker ziehen gegen VW vor Gericht

Frankfurt · Mehrere Verbände wollen gemeinsam mit dem Rechtsdienstleister „myRight“ Schadensersatzansprüche durchsetzen. Es geht um den Wertverfall der Dieselfahrzeuge.

 Rund 12 000 mittelständische Logistik-Unternehmen wollen Schadensersatz von VW.

Rund 12 000 mittelständische Logistik-Unternehmen wollen Schadensersatz von VW.

Foto: picture-alliance/ dpa/dpaweb

Die Zeit drängt. Denn wer innerhalb der Verjährungsfristen keine Ansprüche anmeldet, dürfte trotz des Wertverfalls von Dieselautos in Zukunft leer ausgehen. „Volkswagen ist bislang eine fantastische Verteidigungslinie gefahren“, sagte Christopher Rother von der Rechtsanwaltskanzlei Hausfeld. Es sei nun an der Zeit, genau diese Verteidigungslinie zu durchbrechen und die Rechte auch für mittelständische Unternehmen einzuklagen.

Die angestrebten Klagen könnten teuer werden für VW. Denn in den vier nun aktiv gewordenen Verbänden sind rund 12 000 mittelständische Unternehmen organisiert. Schaut man auf die Mitarbeiterzahl, erhöht sich die Zahl potenziell Betroffener auf eine halbe Million. Die Verbände fordern die Mitarbeiter der Unternehmen explizit auf, bei den Klagen mitzumachen – auch wenn es sich um ihre privaten Autos handelt. Konkreter Anmeldeschluss für die Sammelklage des „Bundesverbandes Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung“ ist für bar finanzierte Einzelfahrzeuge der 30. Juni, für Fahrzeuge aus Bank- oder Leasingfinanzierten Verträgen bereits der 31. Mai Dabei steht Verbrauchern – unabhängig von diesen Sammelklagen – grundsätzlich bis Ende des Jahres der Klageweg gegen Autohersteller wie VW offen.

Ab dann greift im Fall von VW die Verjährung. „Wir werden diese Klagen gewinnen“, zeigt sich Jan-Eike Andresen von „myRight“ überzeugt. myRight ist der Prozessdienstleister, der die Klagen für den Logistikverband organisiert und betreiben wird. So seien Urteile in Verfahren gegen den Autohersteller in den vergangenen Monaten fast immer zu Gunsten der Verbraucher ausgegangen. Erst im März hatte das Landgericht Heilbronn einem Audi-Besitzer gut 37 000 Euro zugesprochen. Das Auto hatte er im Jahr 2012 für gut 44 000 Euro gekauft. In der Urteilsbegründung hieß es, die Beklagte VW habe „den Kläger in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise zumindest bedingt vorsätzlich geschädigt“. Volkswagen habe aus bloßem Gewinnstreben die Schädigung der Käufer von Dieselmotoren „in sittlich anstößiger Weise billigend in Kauf genommen“.

Anders als in Amerika musste VW hierzulande bisher aber keine nennenswerten Schadensersatzzahlungen leisten. „In den USA hat VW viel Schadenersatz bezahlt“, kritisiert deswegen der Unternehmer Alexander Hartung. „Hier hat der Konzern bislang wenig gemacht, um den Schaden für uns zu lindern.“ Hartung findet das inakzeptabel – und wird sich der nun initiierten Sammelklage anschließen.

„myRight“ wiederum ist ein Prozessdienstleister, der Klagen sammelt und gegen Unternehmen anstrengt. Das Unternehmen finanziert sich, indem es im Falle eines Erfolges der Klage zwischen 30 und 35 Prozent des Schadensersatzes als Provision einstreicht. Risiken gehen dabei weder klagende Verbraucher, noch die in diesem Fall zur Klage aufgerufenen Logistikunternehmen ein. Denn sollte die Klage gegen die Autohersteller nicht erfolgreich sein, tragen das Risiko die Prozessdienstleister.

Nach eigenen Angaben vertritt der Prozessdienstleister „myRight“ bereits knapp 50 000 durch den Diesel-Skandal betroffene VW-Kunden. Damit kommt Volkswagen unter dem Strich bislang noch glimpflich davon. Denn insgesamt sind von dem Betrug und der Manipulation in Deutschland rund 2,5 Millionen Autos des Konzerns betroffen. Für sie alle gilt: Wer Ansprüche gegen den Konzern geltend machen will, muss das vor Jahresende in die Wege leiten. Sonst sind die Ansprüche voraussichtlich zum Jahreswechsel verjährt.

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