Diesel-Abgasskandal Mehr als 10.000 Klagen gegen VW

Bonn · Die juristische Aufarbeitung des Abgasskandals ist in vollem Gang. Über die Musterfeststellungsklage wird ab September verhandelt.

 Die VW-Prozessakten füllen viele Regale.

Die VW-Prozessakten füllen viele Regale.

Foto: picture alliance/dpa

Die Sprache der Rechtsanwälte ist ungewohnt offensiv für ihre Zunft: „Nichts ist überzeugender als Erfolg: Hier finden Sie schlagende Argumente für unsere Expertise im Abgasskandal“, schreibt die Düsseldorfer Kanzlei Rogert und Ulbrich auf ihrer Internetseite. Sie verweist auf 888 erfolgreiche Urteile und nennt sich „Vorreiter im Dieselskandal“. 36 der 888 Urteile stammen vom Landgericht Bonn.

Auch die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bezeichnet sich als eine der führenden Kanzleien Deutschlands im Abgasskandal“ und verweist auf mehr als 10 000 Klagen gegen den VW-Konzern. Eine ganze Reihe von Kanzleien hat sich in Deutschland auf die Vertretung von betroffenen Autofahrern spezialisiert.

Die juristische Aufarbeitung des Dieselskandals ist in vollem Gang. Allein in Deutschland haben mehrere Millionen Dieselfahrzeuge mehr Stickoxid in die Luft gepustet als zulässig. Die genaue Zahl ist genauso wenig bekannt wie die Zahle der Kunden, die im Abgasskandal den Klageweg beschritten haben. Volkswagen als Hersteller der meisten betroffenen Fahrzeuge hat sie mit einer vom Kraftfahrtbundesamt genehmigten Motorsteuerungssoftware nachgerüstet.

Großer Sitzungssaal

Allein der Musterfeststellungsklage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen gegen Volkswagen haben sich mehr als 420 000 Menschen angeschlossen. Die erste Sitzung soll am 30. September vor dem Oberlandesgericht Braunschweig stattfinden, das die erste mündliche Verhandlung wegen des erwarteten Andrangs in die Stadthalle verleg hat. Der Prozess ist juristisches Neuland, weil das dazugehörige Gesetz erst Ende 2018 verabschiedet wurde. Kommt das Gericht zu dem Schluss, dass VW Kunden geschädigt hat, müssen diese anschließend selbst klagen, um ihre Ansprüche durchzusetzen. Allerdings sind Richter an den Schuldspruch der Musterklage gebunden. Derweil beschäftigen sich die Landgerichte landauf, landab mit einer Fülle von Einzelklagen.

Die Anwälte geben an, VW habe nicht getäuscht. Allerdings: „Zahlreiche Gerichte sehen Volkswagen inzwischen in der Verantwortung für die Abgasmanipulationen und sprechen den geschädigten Verbrauchern Schadensersatz zu“, bilanziert Rechtsanwalt Ingo Gasser, der selbst VW-Kunden vertritt. Diese Rechtsprechung hätten jetzt auch die Oberlandesgerichte Koblenz, Köln und Karlsruhe bestätigt. Lange hätten Kläger im Abgasskandal auf Urteile durch Oberlandesgerichte gewartet. „Verbraucherfreundliche Urteile durch Oberlandesgerichte haben natürlich eine Signalwirkung und genau deshalb wollte VW diese Entscheidungen verhindern“, sagt Gasser.

Strategie von VW ging lange auf

Diese Strategie von VW sei lange aufgegangen, doch jetzt habe Volkswagen innerhalb kurzer Zeit drei Niederlagen vor Oberlandesgerichten (OLG) hingenommen. Gegen zwei Urteile könne VW noch Revision einlegen. Ein Urteil des OLG Köln vom 17. Juli 2019 sei rechtskräftig (Az.: 16 U 199/18). Das OLG entschied, dass VW einen Amarok zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten muss.

Durch die Abgasmanipulationen habe bei dem Fahrzeug eine Gefahr für die Typengenehmigung und Betriebszulassung bestanden. Das sei bereits ein gravierender Mangel. Der Schaden sei mit Abschluss des Kaufvertrags entstanden und könne auch durch ein Softwareupdate nicht beseitigt werden. Die meisten juristischen Auseinandersetzungen enden bislang mit einem Vergleich. Bislang gibt es kein Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs. Eine überraschende Aussage machte VW-Ches Herbert Diess vor einigen Wochen in der Talk-Show „Markus Lanz“: „Das, was wir gemacht haben, war Betrug, ja.“ Bislang hatte VW stets versucht, das Wort Betrug zu vermeiden. Erste Richter haben diese Aussage bereits in ihre Entscheidungen einfließen lassen.

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