Neues Insolvenzrecht Neuer Fonds schützt Reisende bei Pleiten von Reiseanbietern

Berlin · Schutz für Verbraucher und Steuerzahler: Ab dem 1. November gilt ein neues Insolvenzrecht bei Pauschalreisen. Die Reisebranche beginnt mit dem Aufbau eines Sicherungsfonds.

 Die Pleite von Thomas Cook vor zwei Jahren ließ Pauschalreisende regelrecht stranden.

Die Pleite von Thomas Cook vor zwei Jahren ließ Pauschalreisende regelrecht stranden.

Foto: dpa/-

  Zehntausenden Urlaubern ist die Pleite des Reiseveranstalters Thomas Cook vor gut zwei Jahren noch in bester Erinnerung. Schnell stellte sich damals heraus, dass die Versicherungssumme gegen eine Pleite bei weitem nicht ausreichte, um den entstandenen Schaden zu decken, etwa Reiseanzahlungen zurückzuerstatten. Am Ende musste der Steuerzahler einspringen und die Kunden entschädigen. Denn der Gesetzgeber hatte es versäumt, eine ausreichende Deckungssumme für die Insolvenzversicherung vorzuschreiben.