RWE darf Strom-Liefervertrag mit Uniper nicht kündigen

Essen · Obwohl RWE seit rund sieben Jahren auf Stromlieferungen aus dem Steinkohlekraftwerk Datteln wartet, kommt der Energiekonzern nicht aus den Verträgen heraus. Wie begründet das Essener Landgericht das?

Der Energiekonzern RWE darf geschlossene Lieferverträge für Strom aus dem Steinkohlekraftwerk des Konkurrenten Uniper in Datteln nicht kündigen. Das hat das Essener Landgericht am Montag entschieden. Die seit 2011 immer wieder verzögerte Inbetriebnahme des Kraftwerks stellt laut dem Urteil keinen Kündigungsgrund dar. RWE kündigte an, "sehr wahrscheinlich" in Berufung zu gehen.

Die Verzögerung ist aus Sicht der 3. Zivilkammer zwar schwerwiegend, weil sie rund drei Mal so lang sei wie beim Bau anderer Steinkohlekraftwerke. Mit Blick auf Umweltaspekte sei das aber einzurechnen, hieß es. "Ein Kündigungsrecht besteht nur, wenn sich die Lieferverträge nicht an die veränderte Situation anpassen lassen", sagte Richter Ralf Banke. Das sei hier aber nicht der Fall.

RWE hatte die Lieferverträge 2016 gekündigt, weil das Kraftwerk Datteln 4 noch immer nicht am Netz ist. Ursprünglich war sein Start für 2011 geplant gewesen. Außerdem seien die Abnahmevereinbarungen unter ganz anderen Voraussetzungen geschlossen worden. Inzwischen hätten sich die Großhandelspreise für Strom deutlich verändert.

Laut dem Gericht greift aber auch diese Begründung nicht. RWE sei in der Lage, das Risiko schwankender Strompreise zu überblicken, hieß es in dem Urteil. Schließlich handele es sich um einen erfahrenen Kraftwerksbauer und -betreiber. "RWE hat das Risiko von Veränderungen zu tragen", erklärte Banke. Dabei müssten auch Verluste einkalkuliert werden. Das Festhalten an den Lieferverträgen sei nicht unzumutbar.

RWE hatte mit Uniper vereinbart, mehr als ein Drittel der Strommenge aus dem neuen Kraftwerk abzunehmen. Das hat laut Urteil nun weiterhin Bestand. "Der Vertrag über Stromlieferungen aus Datteln besteht fort und ist durch die Kündigungsschreiben von RWE nicht beendet." RWE erklärte, so könne das Urteil keinen Bestand haben. Aus RWE-Sicht seien wesentliche Aspekte nicht berücksichtigt worden.

Das über 1,2 Milliarden Euro teure Dattelner Steinkohlekraftwerk war in den vergangenen Jahren immer wieder in die Schlagzeilen geraten. Im Streit um Genehmigungen war 2009 ein Baustopp verhängt worden. Die eigentlich für das vierte Quartal 2018 angestrebte Inbetriebnahme könnte sich durch Schäden an der Kesselanlage weiter verzögern.

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