Grundgesetz setzt Grenze Schuldenbremse ist Hindernis bei Aufrüstung von Bundeswehr

Berlin · Das Geld für das Sondervermögen Bundeswehr muss sich die Regierung wohl leihen. Die im Grundgesetz verankerte Verschuldungsgrenze stellt dabei eine Hürde dar.

 Bundeswehrsoldaten in der Greifenkaserne auf dem Truppenübungsplatz Jägerbrück in Mecklenburg-Vorpommern.

Bundeswehrsoldaten in der Greifenkaserne auf dem Truppenübungsplatz Jägerbrück in Mecklenburg-Vorpommern.

Foto: dpa/Bernd Wüstneck

Der Krieg der russischen Regierung gegen die Ukraine führt dazu, dass Deutschland bald erstaunlich große Summen für die Bundeswehr ausgeben wird. Das Volumen soll sich auf etwa 70 Milliarden Euro jährlich belaufen, ungefähr 20 Milliarden mehr als jetzt. In seiner Rede am vergangenen Sonntag kündigte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) an, ein sogenanntes Sondervermögen für die Bundeswehr einzurichten, um die bessere Ausstattung des Militärs zu finanzieren. Die dafür vorgesehenen 100 Milliarden Euro werden wohl über eine zusätzliche Nettokreditaufnahme aufgebracht, die man im Haushalt 2022 verbuchen will. Die Staatsschulden steigen dann um diese Summe. Andere Wege, solche Summen zu beschaffen, sind kaum gangbar, unter anderem weil die FDP Steuererhöhungen ausschließt.