Kommentar zu Freiheitsstrafen der Schlecker-Kinder Seine Unverfrorenheit erschreckt

Meinung · Dem früheren Drogeriemarkt-Unternehmer Anton Schlecker bleibt das Gefängnis erspart, seine beiden Kinder müssen jedoch nach dem Ende des Bankrott-Prozesses in Haft.

Anton Schlecker muss nicht ins Gefängnis, seine Kinder jedoch schon – sofern die Verteidigung nicht noch Revision einlegt. Sie büßen für die Insolvenzverschleppung und für Bankrott. Die vier Millionen Euro, die sie erst Anfang November als "Schadenswiedergutmachung“ überwiesen hatten, haben das nicht verhindern können.

Man hat noch den Auftritt von Tochter Meike Schlecker Ende Januar 2012 vor Augen, als sie vor den Medien das Ende von Schlecker verkünden musste und mehrfach beteuerte: „Verstehen Sie, es ist nichts mehr da!“ Es war offensichtlich noch einiges da, das die Schleckers abgezweigt und nicht „in die Firma eingebracht“ hatten, wie Meike Schlecker damals behauptete. Das sieht das Gericht als erwiesen an.

Was damals wie heute erschreckt, ist die Unverfrorenheit, mit der der einstige deutsche Drogeriekönig so lange so verantwortungslos gegenüber seinen Mitarbeitern handeln konnte. Denn ihm oder seinen Kindern war es offenbar wichtiger, das Vermögen der Familie zu retten als mit gesundem betriebswirtschaftlichem Sinn den Fortbestand der Firma zu sichern. Das hätte auch den 27.000 Schlecker-Frauen eine Zukunft gesichert.

Dass das ausgerechnet ein Familienunternehmer tat, die sich doch meist viel intensiver um das Wohl ihrer Mitarbeiter kümmern – so jedenfalls die Theorie – ist damals wie heute empörend. Die 27.000 Schlecker-Frauen also werden von diesem Urteil kaum profitieren können, denn ob das Geld noch dafür reicht, ihre Ansprüche zu befriedigen, ist mehr als fraglich. Insofern ist es gut, dass der Rechtsstaat endlich die Schleckers zur Verantwortung zieht. Aber mehr nicht. Mehr war aber auch nicht zu erwarten – und mehr ist auch nicht Aufgabe des Gerichts.

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