Ansprüche der Kunden gesichert Sieben Lebensversicherer in externer Abwicklung

Köln · Lebensversicherer haben das Neugeschäft eingestellt: Nach einer Studie der Ratingagentur Assekurata haben sieben Lebensversicherer mit einem Prämienvolumen von 3,8 Milliarden Euro und einem Marktanteil von etwa vier Prozent diesen Weg gewählt. Die Ansprüche der Kunden gelten als gesichert.

 Verträge über eine Lebensversicherung müssen bei externer Abwicklung weitergeführt werden.

Verträge über eine Lebensversicherung müssen bei externer Abwicklung weitergeführt werden.

Foto: dpa-tmn/Jens Büttner

Unter dem Druck der Niedrigzinspolitik haben Lebensversicherer das Neugeschäft eingestellt und den Versicherungsbestand oder das ganze Unternehmen auf externe Abwicklungs-Plattformen übertragen. Das wird als externer „Run off“ bezeichnet.

Nach einer Studie der Ratingagentur Assekurata haben sieben Lebensversicherer mit einem Prämienvolumen von 3,8 Milliarden Euro und einem Marktanteil von etwa vier Prozent diesen Weg gewählt. Dazu gehören Generali, Skandia Leben, Heidelberger Leben, Frankfurter Leben und Frankfurt Münchener Leben. Die Plattformen, so erläutert Lars Heermann von Assekurata, erwirtschafteten 2020 überdurchschnittlich hohe Erträge, und die Stornoquote war geringer als üblich.

Mindestzuführungs-Verordnung schützt die Interessen der Versicherten

Sind aber die Ansprüche der Kunden dauerhaft gesichert? Die Übertragung ist nur mit Zustimmung der Finanzaufsichtsbehörde Bafin möglich. Sie billige, so Assekurata, einen externen „Run off“ nur dann, wenn die Versicherungsnehmer nicht schlechter gestellt werden, und wenn der Erwerber über genügend Kapital verfüge, um alle bestehenden und künftig noch entstehenden Leistungsverpflichtungen zu finanzieren. Zudem sind die Plattformen, die Viridium-Gruppe, die Frankfurter-Leben-Gruppe und die Athora-Gruppe ebenfalls Lebensversicherer, die deutschem Recht und der Bafin-Aufsicht unterstehen. Die Verträge müssen unverändert fortgeführt werden. Allenfalls kann es Unterschiede bei der Überschussbeteiligung geben. Die „Run-off“-Plattformen, hinter denen internationale Investoren stehen, achten darauf, dass sie nicht zu kurz kommen. Die Mindestzuführungs-Verordnung schützt jedoch die Interessen der Versicherten. Sie legt fest, dass 90 Prozent der Überschüsse aus Kapitalanlagen und der Risikogewinne sowie 50 Prozent der Kostenersparnisse den Kunden zugute kommen. Laut Assekurata haben die Plattformen 2020 im Schnitt einen Rohüberschuss von 33,13 Prozent der Bruttoprämien erwirtschaftet, verglichen mit nur 10,79 Prozent der übrigen Lebensversicherer. Davon gingen im „Run off“ 60 Prozent an die Kunden, im Marktdurchschnitt jedoch 85 Prozent. Das allerdings ist relativ. 60 Prozent von einer höheren Summe können genauso viel oder mehr sein als 85 Prozent von einer geringeren. Die Erträge der Abwickler gehen nicht zuletzt auf Kostenersparnis zurück.

Sie haben keinen Aufwand für Neugeschäfte, und sie können die Bestände mit moderner IT günstig verwalten. Hinzu kommt, das Kapitalerträge von neuen Anlagestrategien profitieren können. Die Stornoquote bei „Run off“ wurde für 2020 mit 3,72 Prozent ermittelt, verglichen mit 4,55 Prozent generell in der Lebensversicherung. Die Kunden laufen den Abwicklern also nicht in Scharen davon.

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