Nach der Unwetterkatastrophe Sind Häuser in Risikogebieten gegen Hochwasser versicherbar?

In Deutschland sind mehr als die Hälfte der Gebäude nicht gegen Naturkatastrophen wie Hochwasser oder Starkregen versichert. Aber sind Häuser in Risikogebieten überhaupt versicherbar? Die Verbraucherzentrale NRW und der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sagen: ja.

Ein zerstörtes Haus am Ufer der Ahr in Insul.

Ein zerstörtes Haus am Ufer der Ahr in Insul.

Foto: dpa/Boris Roessler

Laut Oliver Hauner, Leiter Sachversicherungen beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), liegen 0,5 Prozent der Gebäude in der höchsten Gefährdungsklasse 4. „Das heißt jedoch nicht, dass diese 0,5 Prozent nicht versicherbar sind“, sagt Hauner. „Über 100 Versicherer bieten bezahlbaren Schutz an, das Angebot ist groß.“ Laut Stiftung Warentest gebe es die Elementarschadenversicherung für die meisten Häuser im Schnitt für 100 Euro im Jahr.

Wiederholte Schwierigkeiten bei der Versicherung gibt es laut Hauner zum Beispiel oft wegen fehlender Präventionsmaßnahmen oder weil die Gebäude in schlechtem baulichen Zustand sind. Er empfiehlt bei hoher Schadengefahr, mit dem Versicherer eine individuelle Lösung auszuarbeiten: „Beispielsweise kann durch einen Selbstbehalt die Prämie teils erheblich gesenkt werden. Von Flussläufen kennen wir auch Lösungen, in denen das Erdgeschoss, das regelmäßig überflutet wird, nicht versichert ist und der Schutz mit dem ersten Obergeschoss beginnt.“

Der GDV hat ein „Zonierungssystem für Überschwemmungsrisiko und Einschätzung von Umweltrisiken“ (Zürs) entwickelt, mit dem die Versicherer den Beitrag der Elementarschadenversicherung kalkulieren. Flusshochwasser- oder Starkregenereignisse wie die aktuelle Unwetterkatastrophe werden in das System eingepflegt, sagt Hauner: „Dies dauert in der Regel aber einige Zeit, da die öffentliche Hand erst die entsprechenden Daten zu dem Ereignis liefern muss.“

Im Zuge eines Projekts hat der GDV zusammen mit dem Deutschen Wetterdienst (DWD) und einem Ingenieurbüro zusätzlich drei Starkregengefährdungsklassen ermittelt. Je tiefer das Gebäude liegt, desto höher die Gefährdung, hieß es in einer Pressemitteilung im Ap­r­i­l dazu. Nach einer GDV-Statistik liegen in Rheinland-Pfalz rund 16 Prozent der Häuser in der höchsten Gefährdungklasse, in Nordrhein-Westfalen sind es fast zehn Prozent. In Bonn liegen 6,6 Prozent der Häuser in dieser Zone.

Elke Weidenbach, Referentin für Versicherungsfragen bei der Verbraucherzentrale NRW, fürchtet, dass in den höheren Gefahrenklassen wahrscheinlich auch die Beiträge für die Elementarschadenversicherung sehr hoch seien. „Ob das noch bezahlbar ist, kann ich nicht sagen, da es ja auch auf andere Faktoren wie den Wert des Gebäudes und des Hausrates sowie die Bauart des Gebäudes ankommt“, sagt sie.

Werden die Beiträge steigen?

Mit einer Beitragserhöhung nach der Flut müsse erst im kommenden Jahr gerechnet werden, schätzt Weidenbach. Diese Erhöhung sei dann davon abhängig, in welchem Umfang der einzelne Versicherer betroffene Gebäude versichert hatte.

Laut Weidenbach sollten Verbraucher beim Abschluss einer Elementarschadenversicherung darauf achten, dass folgende Punkte mitversichert sind:

■ Grobe Fahrlässigkeit

■ Abbruch- und Aufräumkosten sowie Bewegungs- und Schutzkosten, wenn das Mobiliar ausgelagert werden muss 

■ Dekontaminationskosten, wenn beispielsweise Heizöl austritt

Wie die Verbraucherzentrale NRW am Donnerstag mitteilte, ist die juristische Versicherungsberatung für Betroffene der Hochwasserkastrophe kostenlos, wenn sie Probleme bei der Schadensregulierung mit ihrem Versicherer haben. lmc

Infos: www.verbraucherzentrale.nrw

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