Steuertipps in der Corona-Krise So können Mitarbeiter im Homeoffice Steuern sparen

Düsseldorf · Konzerne wie Deutsche Post und Telekom haben weiterhin viele Mitarbeiter im Homeoffice. Das hat auch steuerliche Folgen, bei der Pendlerpauschale lauern Fallen. Experten fordern Entlastung auch für Menschen, die kein Arbeitszimmer haben.

 Der neue Trend zum Homeoffice, ausgelöst durch die Corona-Krise, hat auch Auswirkungen auf Steuerfragen.

Der neue Trend zum Homeoffice, ausgelöst durch die Corona-Krise, hat auch Auswirkungen auf Steuerfragen.

Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Dass die Corona-Krise das Berufsleben revolutioniert, zeigt sich bei vielen Unternehmen, auch in der Region. Bei Deutscher Post und Deutscher Telekom arbeiten noch viele Mitarbeiter aus dem Homeoffice heraus. Auch nach der Corona-Krise wird der Homeoffice-Anteil deutlich höher liegen als bisher. Der Versicherer Zurich hat seit Mitte März schon konsequent auf Homeoffice gesetzt. Seit dem 8. Juni sind Gruppen gebildet, die im Wochenrhythmus im Büro oder zu Hause sind. Im Kern sind etwa in Viertel der Mitarbeiter im Büro. „Wir werden nach der Corona-Pandemie nicht zur alten Arbeitsweise zurückkehren“, sagt auch ein Bayer-Sprecher. Der Trend hat auch Auswirkungen auf Steuerfragen.

  • Arbeitszimmer: Grundsätzlich gilt die Regel, dass die Kosten eines Heimbüros komplett von der Steuer abgesetzt werden können, wenn dieses der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit ist. Das ist eine Situation, wie sie nur Selbstständige und sehr wenige Angestellte haben. 1250 Euro im Jahr können von der Steuer abgesetzt werden, wenn das Arbeitszimmer zwar nicht Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit ist, aber unverzichtbar, weil es keinen anderen Büroraum gibt. Von dieser Regel sollen laut NRW-Finanzministerium alle Beschäftigten profitieren, die wegen Corona im Arbeitszimmer tätig sein müssen. Der Höchstbetrag von 1250 Euro werde auch akzeptiert, wenn nur wenige Monate abseits der Firma gearbeitet wurde, aber es müsse ein eigenständiges Zimmer geben.
  • Gerechtigkeitsdebatte: Der Bund der Steuerzahler (BdSt) fordert nun, dass auch Bürger die Ausgaben für einen Arbeitsplatz von der Steuer absetzen können, die kein abgeschlossenes Arbeitszimmer haben. BdSt-Präsident Reiner Holznagel verlangt eine Pauschale von monatlich 100 Euro unabhängig von Nachweisen. „Auch diejenigen, die nur eine provisorisch eingerichtete Arbeitsecke haben oder am Küchentisch tätig werden und ihre Firma so am Laufen halten, sollten eine steuerliche Anerkennung bekommen“,sagt Holznagel unserer Redaktion. Auch der langjährige Präsident des Bundesfinanzhofs, Rudolf Mellinghoff, plädiert für eine großzügige Lösung. „Menschen mit genügend Geld können sich eine große Wohnung und ein eigenes Arbeitszimmer leisten und profitieren dann auch noch steuerlich“, sagt er. Als Ausgleich für andere sollte es Pauschalbeträge geben.
  • Ausstattung: Die meisten Unternehmen bezahlen Beschäftigen im Homeoffice die Ausstattung wie Laptop, Smartphone und manchmal auch Zweit-Monitore oder Drucker. Wer selbst investiert, kann Geräte mit einem Preis von bis zu 952 Euro direkt von der Steuer absetzen. Julia Jirmann vom Steuerzahlerbund rät, sich auch Büroausgaben wie Papier von der Firma bezahlen zu lassen. „Wenn ich Utensilien vom Arbeitgeber erstattet bekomme, sind 100 Prozent der Kosten gedeckt. Wenn ich solche Kosten als Werbungskosten von der Steuer absetze, liegt die Erstattung nur in Höhe meines Grenzsteuersatzes.“
  • Telefon: 20 Prozent der Ausgaben für Telekommunikation, aber maximal 20 Euro im Monat, können steuerlich geltend werden.
  • Fahrtkosten: Mitarbeiter, die dem Arbeitsplatz im Unternehmen lange wegen Homeoffice oder Kurzarbeit fernbleiben, müssen weniger Tage bei der Berechnung der Entfernungspauschale angeben. Diese Angabe müsse der Wahrheit entsprechen, betont das NRW-Finanzministerium. Der Steuerberater Berthold Luyten aus Nettetal warnt davor, zu tricksen: „Die Finanzämter erkundigen sich bei Betriebsprüfungen auch nach den Vereinbarungen zur Arbeitszeit. Das wird intern weitergereicht.“ Steuerpflichtige, die also angeben, sie würden fast jeden Tag ins Büro fahren, doch einen dauerhaften Homeoffice-Arbeitsplatz haben, könnten sich des Steuerbetruges schuldig machen.
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