Verbraucher-Tipp: Corona-Bonus und steuerfreie Extras So lässt sich das steuerfreie Weihnachtsgeld verhandeln

Bonn · Nur noch wenige Wochen bleiben Arbeitnehmern und Unternehmen Zeit, um den steuerfreien Corona-Bonus von bis zu 1500 Euro zu nutzen. Die Prämie wurde eingeführt, um Mehrbelastungen der Arbeitnehmer durch die Corona-Pandemie finanziell honorieren zu können.

Wenn eine Firma das Weihnachtsgeld bisher mit einem wirksamen Freiwilligkeitsvorbehalt ausgezahlt hat, kann es in diesem Jahr bis zu 1500 Euro steuer- und abgabenfrei an die Arbeitnehmer fließen.

Wenn eine Firma das Weihnachtsgeld bisher mit einem wirksamen Freiwilligkeitsvorbehalt ausgezahlt hat, kann es in diesem Jahr bis zu 1500 Euro steuer- und abgabenfrei an die Arbeitnehmer fließen.

Foto: dpa/Frank Rumpenhorst

Bislang darf jeder Arbeitgeber seinen Beschäftigten in der Zeit vom 1. März 2020 bis zum 31. Dezember 2020 Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1500 Euro auszahlen. Steuern und Sozialabgaben entfallen komplett. Wichtigste Bedingung: Der Chef muss den Sonderbonus zusätzlich zu dem Arbeitslohn spendieren, der dem Beschäftigten ohnehin zusteht. Eine Umwandlung oder ein Gehaltsverzicht des Arbeitnehmers im Gegenzug für einen darauf folgenden Bonus funktioniert allerdings nicht. Auch das Weihnachtsgeld lässt sich nicht so leicht ummünzen, um die Leistung steuerfrei zu kassieren. Der Haken: Besteht ein tariflicher oder faktischer Rechtsanspruch auf das Weihnachtsgeld – etwa, weil das Unternehmen es in den vergangenen drei Jahren vorbehaltlos gezahlt hat –, kann der Corona-Bonus nicht dafür beansprucht werden.