Staatsanwaltschaft: Beschwerde gegen Middelhoff-Entlassung

Bielefeld · Die Staatsanwaltschaft Bochum hat gegen die vorzeitige Haftentlassung von Thomas Middelhoff Ende November Beschwerde eingelegt. Das teilte das Landgericht Bielefeld am Freitag mit. Ob der wegen Untreue zu drei Jahren Haft verurteilte frühere Top-Manager wie am Vortag verkündet nach Verbüßung von zwei Dritteln seiner Strafe auf freien Fuß kommt, entscheidet jetzt das Oberlandesgericht in Hamm. Zuerst hatte die Neue Westfälische über die Beschwerde berichtet.

 Der frühere Vorstandsvorsitzende der Arcandor AG, Thomas Middelhoff.

Der frühere Vorstandsvorsitzende der Arcandor AG, Thomas Middelhoff.

Foto: Marcel Kusch/Archiv

Zuvor kann allerdings auch noch die Generalstaatsanwaltschaft in Hamm die Beschwerde aus Bochum stoppen. Das Landgericht Bielefeld hatte die Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt und angeordnet, Middelhoff am 26. November aus der Haft zu entlassen. Grund: Eine positive Sozialprognose des Ex-Managers, der seit seinem Haftantritt als Freigänger in einer Behindertenwerkstatt in Bielefeld-Bethel arbeitet.

Middelhoff war im November 2014 vom Landgericht Essen wegen Untreue zulasten des ehemaligen Karstadt-Mutterkonzerns Arcandor zu drei Jahren Haft verurteilt worden.

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