Streit um Kaiser's Tengelmann beschäftigt erneut die Justiz

Düsseldorf · Die Supermarktkette Kaiser's Tengelmann ist längst verkauft. Doch der Grundsatzstreit um das vom Bundeskartellamt verhängte Fusionsverbot geht weiter: Obwohl es gar nicht wirksam wurde, muss noch über eine Beschwerde dagegen entschieden werden.

 Ein Mann mit jeweils einer Tragetasche von Kaiser's Tengelmann und Edeka.

Ein Mann mit jeweils einer Tragetasche von Kaiser's Tengelmann und Edeka.

Foto: Oliver Berg/Archiv

Knapp neun Monate nach dem Verkauf der Supermarktkette Kaiser's Tengelmann an Edeka beschäftigt der spektakuläre Fall noch einmal die Justiz. Das Oberlandesgericht Düsseldorf verhandelt heute über eine Beschwerde von Edeka und Tengelmann gegen das vom Bundeskartellamt im April 2015 verhängte Fusionsverbot, das später durch eine Ministererlaubnis ausgehebelt wurde.

Der nachträglichen juristischen Aufarbeitung des Fusionsstreits könnte durchaus grundsätzliche Bedeutung zukommen. Verliert das Bundeskartellamt, könnte dies Edeka nach Einschätzung von Kartellrechtsexperten künftige Übernahmen erleichtern. Und auch Schadenersatzforderungen von Edeka und Tengelmann gegen die öffentliche Hand wären dann wohl möglich.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort