Millionenklagen Streit um Postbank-Abfindungen nimmt kein Ende

Köln · Oberlandesgericht Köln lädt eine Reihe prominenter Zeugen vor, unter anderem Post-Chef Frank Appel. Nicht alle wollen aussagen.

Streit um die Abfindung der Postbank-Aktionäre durch die Deutsche Bank und kein Ende: Im November 2017 hatte der 13. Zivilsenat am Oberlandesgericht (OLG) Köln in einer mündlichen Verhandlung angedeutet, dass er die Vorwürfe der Kläger, die Deutsche Bank habe sich zu billig aus der Affäre gezogen, nicht für berechtigt hielt.

Die Kläger ließen jedoch nicht locker. Sie stellen einen Befangenheitsantrag, der zurückgewiesen wurde, und sie beantragten weitere Verhandlung und Beweisaufnahme. Nun geht das OLG Köln in die Vollen. Ab dem 30. Oktober 2019 sollen an sieben aufeinander folgenden Sitzungstagen auf Antrag der Kläger 17 bis 19 Zeugen vernommen werden, darunter Postchef Frank Appel und der frühere Chef der Deutschen Bank, Josef Ackermann.

Im Kern geht es darum, ob die Deutsche Bank schon früher als geschehen den freien Postbank-Aktionären ein Abfindungsangebot hätte machen müssen, das dann (wegen des damals höheren Börsenkurses) höher ausgefallen wäre als die 25 Euro je Aktie, die später geboten und von vielen Aktionären akzeptiert wurden. Denn, so die Kläger, die Deutsche Bank habe schon vor ihrem Abfindungsangebot im Verein mit dem Postbank-Großaktionär, der Deutschen Post AG, maßgeblichen Einfluss auf die Postbank ausüben können, sich dem daraus abzuleitenden Pflichtangebot jedoch entzogen.

Auf dem Spiel stehen hohe Millionenbeträge, gefordert von einer ganzen Anzahl von Klägern in zwei Verfahren, eines noch beim Landgericht Köln anhängig, das andere beim OLG. Unter den institutionellen Anlegern, die sich übervorteilt sehen, ist der Kölner Versicherer DEVK mit einer Forderung von angeblich 35 Millionen Euro. Die Deutsche Bank erklärt, sie halte an ihrer Rechtsauffassung fest, dass die Vorwürfe der Kläger unbegründet seien.

Ex-Finanzvorstand Krause will nicht aussagen

Am Mittwoch hat das OLG darüber verhandelt, ob Stefan Krause, früherer Finanzvorstand der Deutschen Bank, sich weigern darf, als Zeuge aufzutreten. Krause, der selbst nicht anwesend war, argumentiert, bei einer Aussage müsse er strafrechtliche Nachteile befürchten. Kläger hatten gegen ihn schon einmal Strafanzeige gestellt (Betrug, Untreue, Marktmanipulation), die von der Staatsanwaltschaft allerdings nicht weiter verfolgt wurde. Über das Zeugnisverweigerungsrecht will das OLG am 10. April entscheiden.

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