Kommentar zu den Musterfeststellungsklagen Teures Tricksen

Meinung · Die Musterfeststellungsklage wegen der Dieselaffäre gegen VW wird zeigen, was im neuen Klageinstrument steckt. Es soll Verbrauchern helfen, ihr Recht zu erlangen.

 Ein GTolf vor dem VW-Werk in Wolfsburg. Der Konzern kann jetzt verklagt werden.

Ein GTolf vor dem VW-Werk in Wolfsburg. Der Konzern kann jetzt verklagt werden.

Foto: dpa

Auf die Premiere beim neuen Sammelklagerecht darf man gespannt sein. Gleich nach dem Inkrafttreten der Einer-für alle-Klage wollen sich die Verbraucherzentralen Volkswagen vorknöpfen und eine Entschädigung für die von den Wolfsburgern betrogenen Kunden erstreiten. In diesem Verfahren wird sich zeigen, ob die Musterfeststellungsklage ein effektives Mittel im Kampf gegen Tricksereien und Abzocke von Verbrauchern ist. Diese Hoffnung besteht jedenfalls und sie ist gut begründet.

Dieses Verbandsklagerecht stärkt die Konsumentenrechte erheblich. Nur die wenigsten Verbraucher ziehen vor Gericht, um sich gegen eine Übervorteilung zu wehren. Das geschieht nur bei einem größeren Streitwert. Ansonsten konnten zwielichtige oder skrupellose Unternehmen bisher darauf bauen, dass sie unrechtmäßig erzielte Gewinne behalten durften, weil der Aufwand zur Gegenwehr für einzelne Kunden viel zu groß war. Nun haben sie nicht mehr nur einen Geschädigten zum Gegner, sondern im besten Fall alle. Und sie bekommen es vor Gericht nicht mit einem überforderten Anwalt zu tun, sondern mit der geballten Fachkenntnis spezialisierter Verbände. Aus dem Kampf David gegen Goliath wird einer auf Augenhöhe. Das ist angesichts einer immer komplizierteren Konsumwelt eine überfällige Verbesserung des Rechts. Einen abschreckenden Effekt dürfte die Musterfeststellungsklage auch bewirken. Denn unseriöse Anbieter von Waren und Diensten müssen sich nun grundsätzlich darauf einstellen, dass Tricksereien sie teuer zu stehen kommen können.

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