Folgen der Thomas-Cook-Pleite Bund zahlt 132 Millionen Euro Entschädigung an Pauschalreisende

Köln · Bisher hat der Bund 132 Millionen Euro an Zahlungen an Pauschalreisende angewiesen. Die Entschädigung ist noch nicht abgeschlossen. Fast die Hälfte der Anträge ging nicht fristgemäß ein.

 Der Reiseveranstalter Thomas Cook hatte 2019 Insolvenz beantragt (Symbolbild).

Der Reiseveranstalter Thomas Cook hatte 2019 Insolvenz beantragt (Symbolbild).

Foto: dpa/-

Die Entschädigung der Pauschalreisenden, die durch die Pleite des Veranstalters Thomas Cook im September 2019 An – und Vorauszahlungen verloren haben, ist noch nicht abgeschlossen. Nach Angaben des Bundesministeriums für Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat der Bund bisher 132 Millionen Euro an Zahlungen angewiesen.

Der Bund springt ein, weil der Insolvenz-Versicherer Zurich seine Haftung nach deutschem Recht auf 110 Millionen Euro gedeckelt hatte, was in diesem Fall bei weitem nicht ausreichte. Eine EU-Richtlinie schreibt jedoch volle Entschädigung vor. Vom 6. Mai bis 15. November 2020 stand den Geschädigten ein kostenloses Online-Verfahren für Anmeldungen zur Verfügung. Wer sich registriert hatte, konnte bis zum 31. Mai 2021 seine Angaben vervollständigen.

Über das Thomas Cook Bundportal seien über 105.000 Anmeldungen fristgemäß eingegangen, berichtet Eike Götz Hosemann, Pressesprecher des Ministeriums. In über 95 Prozent der Fälle sei positiv entschieden worden. Der Rest werfe schwierige Rechtsfragen auf.

Die Zurich hat 23 Prozent der An- und Vorauszahlungen erstattet

Erstaunlich ist, dass von über 200.000 Reisebuchungen, die von der Pleite betroffen waren, nur jene 105.000 fristgerecht beim Bund zur Entschädigung angemeldet wurden. Das BMJV vermutet, ein Teil der Geschädigten habe Lastschriften zurück gebucht oder eine Rückerstattung von Kreditkarten-Zahlungen erwirkt. Schließlich hätten manche Kunden ihre Reisen trotz Insolvenz noch ungestört fortsetzen können.Das ist aber wohl nicht alles. Felix Methmann vom Bundesverband der Verbraucherzentralen meint, die vom Ministerium gesetzte Frist für Anmeldungen sei zu knapp gewesen und das Verfahren ziemlich kompliziert. Es könne also sein, dass sich vor allem ältere Personen überfordert gefühlt und auf Entschädigung durch den Bund ganz verzichtet haben.

Die Zurich hat 23 Prozent der An- und Vorauszahlungen erstattet. Die Quote fiel auch deshalb gering aus, weil der Versicherer den Aufwand für die Rückführung gestrandeter Passagiere in die 110 Millionen Euro mit eingerechnet hat. Das macht einen mittleren zweistelligen Millionenbetrag aus. Das Ministerium argumentiert, die Deckelung auf 110 Millionen Euro betreffe nur verlorene Kundengelder, nicht aber die Rückführungskosten. Das wird aufgrund einer Klage des Bundes gegen Zurich gerichtlich geklärt. Die vom Bund Entschädigten haben mögliche weitere Ansprüche gegen Zurich an den Bund abgetreten. Ob da noch etwas zu holen ist, bleibt abzuwarten.

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