Oppenheim-Prozess Ullmanns Anwälte weisen Vorwürfe zurück

Köln · Auftakt im zweiten „Oppenheim-Prozess“: Zu Beginn des Untreueprozesses gegen Georg Baron von Ullmann vor der 16. Großen Strafkammer des Kölner Landgerichts erklärten seine Anwälte, dass sie ihren Mandanten zu Unrecht auf der Anklagebank sehen.

Zu Beginn des Untreueprozesses gegen Georg Baron von Ullmann vor der 16. Großen Strafkammer des Kölner Landgerichts erklärten seine Anwälte, dass sie ihren Mandanten zu Unrecht auf der Anklagebank sehen. Weder als Vorsitzender des Aufsichtsrats noch als stellvertretender Vorsitzender des Aktionärsausschusses hätte er Entscheidungen der persönlich haftenden Gesellschafter der Bank verhindern können, so Gerson Trüg und Jörg Habetha.

Unter anderem verwiesen sie zur Begründung dabei auf die besondere Rechtsform Kommanditgesellschaft auf Aktien des Instituts. Hier gibt es persönlich haftende Gesellschafter oder Komplementäre. Für ihre Geschäftsführung haften sie unbegrenzt. Rechte zur Einflussnahme hätten auch die Satzungen der Gremien denen oder den Mitgliedern nicht eingeräumt.

Das greift den zentralen Vorwurf der Staatsanwaltschaft an. Ullmann nämlich soll nicht durch eine Tat, sondern durch Unterlassen einen Schaden von 23,6 Millionen Euro verursacht haben. Auf dem Höhepunkt der Finanzkrise kaufte nämlich Sal. Oppenheim 94,9 Prozent an einer Immobiliengesellschaft in Frankfurt, an der Bankeigner, darunter Ullmann, Anteile hielten. Das Institut zahlte 117 Millionen, der Wert betrug nach einem späteren Gutachten 94 Millionen, so dass der Bank ein Schaden von 23 Millionen entstand.

Das wäre laut Staatsanwaltschaft nicht geschehen, wenn nicht überstürzt gekauft worden wäre. Ullmann, so ihre Argumentation, hätte die Gremienmitglieder auf den geringeren Wert der Immobilie aufmerksam machen müssen, so dass sie auf die Bankchefs hätten einwirken können. Heute wird der Prozess fortgesetzt.

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