Kosten sollen sinken Urteil zu Strom- und Wasserleitungen stärkt Verbraucher

Berlin · Der Bundesgerichtshof hat der Bundesnetzagentur Recht gegeben: Die Kosten für die Nutzung der Strom- und Wasserleitungen sollen sinken – und damit auch die Verbrauchsrechnungen. In Zukunft werden die Verbraucher um gut zwei Milliarden Euro entlastet.

Stromtrassen: Bei dem neuen Urteil geht es um die Art und Weise, wie Stromfirmen die Kosten für den Ausbau der Netze behandeln.

Stromtrassen: Bei dem neuen Urteil geht es um die Art und Weise, wie Stromfirmen die Kosten für den Ausbau der Netze behandeln.

Foto: picture alliance/dpa

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Mittwoch im Sinne der Haushalte geurteilt: Die Kosten für die Nutzung der Strom- und Wasserleitungen sollen sinken – und damit auch die Verbrauchsrechnungen. Die Richter haben damit der in Bonn ansässigen Bundesnetzagentur Recht gegeben. Diese wollte in erster Linie die Energieversorger im Auftrag der Regierung dazu zwingen, die Preise zu senken. Dagegen hatten 900 Stromfirmen und Stadtwerke gemeinsam geklagt – letztlich vergeblich. In den kommenden vier Jahren werden die Verbraucher nun um gut zwei Milliarden Euro entlastet. Das Netzentgelt macht Experten zufolge einen Großteil der Stromrechnung aus.

Bei dem Urteil geht um die Art und Weise, wie die Stromfirmen die Kosten für den Ausbau der Netze behandeln. Die Bundesnetzagentur hatte vorgegeben, dass den Stromfirmen ein geringerer Gewinn für den Betrieb der Leitungen zusteht. Die Anbieter, die letztlich den Strom an die Endkunden verkaufen, zahlen für die Nutzung der Kabel Gebühren an die Netzbetreiber. Teil dieser Rechnung sind die Zinsen, die die ursprüngliche Investition in die Anlagen abwirft. Denn ganz am Anfang der Geschichte musst der Betreiber erst einmal Geld ausgeben, um die Drähte überhaupt zu verlegen. Für dieses investierte Kapital erwartet er später eine Rendite. Diese Rendite ist staatlich garantiert und liegt grundsätzlich im Ermessen der Bundesnetzagentur.

Wenn diese Rendite höher ist, dann muss der Netzbetreiber den Stromverkäufern entsprechend höhere Rechnungen schreiben. Am Ende zahlt das alles der Stromkunde, auf dessen Rechnung all diese Kosten erscheinen. Ist die erwartete Rendite geringer, dann kann der Versorger keine so hohen Aufschläge für die Nutzung seiner Leitungen verlangen. Das senkt die Kosten für die Endanbieter – und damit für die Verbraucher.

Umweltverbände finden das Urteil gut. Ihnen ist es schon lange ein Dorn im Auge, dass die Versorger die Kosten der Energiewende zu so großen Teilen auf die Verbraucher abwälzen. Darunter leidet das Image des klimafreundlichen Wandels der Systeme. Die Deutsche Umwelthilfe begrüßt das Urteil als sinnvolle Entlastung der Verbraucher. Auch der Ökostrom-Anbieter Lichtblick aus Hamburg äußerte sich zustimmend. „Das Urteil ist ein Sieg der Verbraucher über die Netzlobby“, sagt Gero Lücking, einer der Geschäftsführer des Unternehmens.

Branchenverband BDEW kritisiert das Urteil

Die etablierten Spieler der Strombranche zeigen sich dagegen entsetzt. „Das Urteil des BGH ist für uns nicht nachvollziehbar“, teilte der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft mit. Die Verzinsung des Eigenkapitals sei in Deutschland bereits niedriger angesetzt als in anderen europäischen Ländern. Und das, obwohl Deutschland mit der Energie ein Großprojekt zum Ausbau der Netze zu stemmen hat. Je weniger sich der Ausbau für die Versorger lohne, desto weniger seien sie bereit, das nötige Geld dafür auszugeben, kritisierte der Verband.

Hier gehe es nicht um die Gewinne der Konzerne, sondern um die Finanzierung des Netzausbaus: Die Betreiber brauchen ihrerseits Kapitalgeber, die ihnen helfen, die hohen Investitionen zu stemmen. Je geringer die Verzinsung ist, die sie dafür anbieten können, desto schwieriger wird es für sie, Geld aufzunehmen. Altinvestoren werden nun vor den Kopf gestoßen, weil weniger herauskommt als erhofft. Das schrecke neue Anleger ab, in den Bereich einzusteigen.

Die Bundesnetzagentur wollte die Renditen von 9,05 auf 6,91 Prozent für Neuinvestitionen senken. Auch die bereits laufenden Geldanlagen in neue Netze sollten weniger Zinsen abwerfen. Hier hat sie eine Senkung von 7,14 auf 5,12 Prozent verfügt. Die Richter halten diese Rendite für angemessen.

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