Krankenversicherung Verbraucher sollten vor der Reise Auslandsreiseschutz prüfen

KÖLN · Sowohl Mitglieder der gesetzlichen als auch der privaten Krankenversicherung sollten vor einer Reise ins Ausland überprüfen, in welchem Umfang ihre Krankenversicherung Kosten übernimmt. Alle Infos dazu im Überblick.

 Von einem Karibikurlaub träumen viele. Doch vorher sollte man den Versicherungsschutz prüfen.

Von einem Karibikurlaub träumen viele. Doch vorher sollte man den Versicherungsschutz prüfen.

Foto: picture alliance / dpa-tmn

Die Bundesbürger packen wieder ihre Koffer: Mit Ostern hat die erste große Reisewelle begonnen. Doch bevor es auf eine möglicherweise weite Fahrt geht, sollte der Krankenversicherungsschutz überprüft werden, rät der Bund der Versicherten (BdV). Eine Erkrankung auf Reisen ist nicht nur ärgerlich, sondern nicht gedeckte Kosten können im schlimmsten Fall den finanziellen Ruin bedeuten. „Das gilt nicht nur für Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV), für die eine Auslandsreisekrankenversicherung unbedingt zu empfehlen ist. Auch Privatversicherte sollten ihren Versicherungsschutz prüfen“, erläutert BdV-Pressesprecherin Bianca Boss.

Europaweit besteht in der privaten Krankenversicherung (PKV) grundsätzlich ein zeitlich unbegrenzter Versicherungsschutz, wie Boss erklärt. Für das außereuropäische Ausland unterscheiden sich die Leistungen der Tarife aber.

Die Musterbedingungen des Verbandes der Privaten Krankenversicherung sehen vor, dass der Versicherungsschutz auch ohne besondere Vereinbarung während des ersten Monats „eines vorübergehenden Aufenthaltes im außereuropäischen Ausland“ besteht. Und muss der Aufenthalt wegen notwendiger Heilbehandlung darüber hinaus verlängert werden, besteht Versicherungsschutz, solange die Versicherten „die Rückreise nicht ohne Gefährdung ihrer Gesundheit antreten“ können. Längstens gilt das aber für weitere zwei Monate.

Blick in die Policen lohnt sich

Doch ein Blick in die Policen lohnt sich auf jeden Fall. „In ihren Bedingungswerken weichen die Versicherer zwar häufig positiv für die Versicherten von den Musterbedingungen ab, Verbraucherinnen und Verbraucher sollten dennoch klären, ob Versicherungsschutz in gewünschtem Umfang besteht“, sagt Boss. Im Zweifelsfall könnten sie sich auch direkt an ihre Versicherung wenden. Bei dieser Gelegenheit sollten sich die Versicherten den vereinbarten Schutz am besten noch einmal schriftlich bestätigen lassen, so BdV-Sprecherin Boss.

Aber auch, wenn Schutz im außereuropäischen Ausland besteht, könne sich eine Auslandsreisekrankenversicherung für Privatversicherte lohnen. In einigen Verträgen seien etwa die Übernahme der Kosten für einen Auslandsrücktransport nicht vorgesehen. Zudem behalten Privatversicherte ihren Anspruch auf eine mögliche Beitragsrückerstattung, wenn sie ihre PKV nicht in Anspruch nehmen. Außerdem können sie auf die Auslandsreisekrankenversicherung zurückgreifen, wenn im Urlaub entstandene Krankheitskosten zu begleichen wären, weil eine Selbstbeteiligung bei der PKV vereinbart worden ist.

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