Dieselskandal Verbraucherschützer klagen gegen Volkswagen
Berlin · Im Dieselskandal zieht der Bundesverband der Verbraucherzentralen stellvertretend für die Kunden gegen den VW-Konzern vor Gericht. Sie setzen auf die sogenannte Musterfeststellungsklage.
Auch drei Jahre nachdem der Dieselskandal bekannt wurde, hat es in Deutschland keine Entschädigung von Volkswagen-Kunden gegeben. Das soll sich ab diesem Donnerstag ändern. Mit dem gerade in Kraft getretenen Gesetz der sogenannten Musterfeststellungsklage rückt der Verbraucherzentrale Bundesverband jetzt dem Wolfsburger Konzern auf den Pelz.
Erstmals wird mit diesem Instrument ein Verband stellvertretend für Tausende Betroffene vor Gericht ziehen und die Prozessrisiken tragen. Lässt das Gericht die Klage zu, ist es entscheidend, dass sich die Geschädigten in ein Klageregister eintragen. Nur dann kann die Musterklage zum Erfolg führen. „Wir appellieren an alle Besitzer eines Autos aus dem Volkswagenkonzern, das den Motor vom Typ EA 189 hat, sich in das Klageregister für die Musterfeststellungsklage einzutragen“, sagte Ralph Sauer von der Kanzlei Stoll und Sauer.
Gemeinsam mit der Kanzlei Rogert und Ulbrich führen sie die Klage im Namen des vzbv. Auch der ADAC ist mit an Bord. „Lediglich diejenigen, die bereits selbst gegen Volkswagen klagen, sollten das nicht tun. Alle anderen haben davon nur Vor- und keinerlei Nachteile“, sagte Sauer. Denn nur wer sich noch in diesem Jahr in das Register einträgt oder auf eigene Faust klagt, kann sicher sein, dass die Ansprüche gegen VW nicht verjähren. Ab Mitte November wird das Register voraussichtlich geöffnet, der kostenfreie Eintrag soll ohne Hilfe vom Anwalt möglich sein. Informationen dazu gibt es beim Bundesjustizministerium oder dem vzbv.
Urteile in vier bis sechs Jahren
Betroffen sind alle Käufer eines Fahrzeugs der Marken VW, Audi, Seat und Skoda mit Dieselmotoren des Typs EA 189. Das sind Vierzylinder-Maschinen mit einem Hubraum von 1,2, 1,6 und 2,0 Liter. Weitere Voraussetzung: Es muss einen offiziellen Rückruf für das Fahrzeug gegeben haben. Etwa das Kraftfahrtbundesamt (KBA) muss also festgestellt haben, dass in dem Fahrzeug eine illegale Abschalteinrichtung verbaut wurde. Auch wer das Auto schon verkaufte, kann mitmachen. Für Verbraucher könnte eine erfolgreiche Musterklage – daher der Name – bedeuten, dass sie sich dann auf das Urteil berufen können und so in einer Anschlussklage weitaus besser ihren Schadenersatzanspruch durchsetzen können. „Wir rechnen damit, dass die ersten Schadenersatzurteile für die einzelnen Betroffenen in vier bis sechs Jahren gesprochen werden, wenn die Musterfeststellungsklage erfolgreich sein sollte“, sagte Fachanwalt Marco Rogert.
Allerdings wird es in Deutschland voraussichtlich längst nicht so hohe Schadenersatzzahlungen wie in den USA geben. Dort hatten VW-Kunden teils den vollen Neupreis erstattet bekommen, andere rund 10 000 Euro. Hier wird damit gerechnet, dass es auf mehrere Tausend Euro nach Abzug der Wertminderung durch jahrelangen Gebrauch hinauslaufen wird. Anwalt Ralf Stoll hält 15 bis 20 Prozent des Kaufpreises für angemessen. Wenn individuell geführte Verfahren zugunsten der Kläger ausgingen, hätten die Richter den Betroffenen bisher zwischen 7 und 25 Prozent zugestanden. Zahlreiche Verfahren wurden indes auch zugunsten von Volkswagen entschieden, die Kläger erhielten nichts.
Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) hält es nun für möglich, dass Volkswagen schon im Falle eines Musterurteils eine Entschädigung für alle registrierten Kläger anbietet, um die darauf folgenden Verfahren zu vermeiden.