Warnung der Verbraucherzentrale „Nicht alle Online-Lotterien sind seriös“

Köln · Die Verbraucherzentrale Bayern gibt Ratschläge zu Wetten im Internet. Von sogenannten schwarzen Lotterien sollte man grundsätzlich die Finger lassen. Hier erfahren Sie, warum.

 Die Verbraucherzentrale rät: Nicht jedem Lottoanbieter im Internet vertrauen – eine Prüfung ist besser.

Die Verbraucherzentrale rät: Nicht jedem Lottoanbieter im Internet vertrauen – eine Prüfung ist besser.

Foto: pa/obs WestLotto/(c) WestLotto - Bodo Kemper

Eine Mail von Lottoland hat Petra Müller irritiert. Eine Inaktivitätsgebühr von fünf Euro pro Monat sollte sie, die ihren richtigen Namen nicht in der Zeitung lesen möchte, zahlen, falls sie weitere 30 Tage nicht spielt. „Auf deinem Konto haben wir seit über einem Jahr keine Spielaktivität verzeichnet“, heißt es in der Mail. Und auf Spielerkonten, die länger als zwölf Monate inaktiv seien und Guthaben aufwiesen, werde die Gebühr erhoben – solange das Konto ein Guthaben aufweise.

Die Verbraucherzentrale Bayern sieht die Gebühr kritisch. Eine derartige Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) „halten wir in AGB-rechtlicher Hinsicht für bedenklich“, so die Verbraucherschützer auf Anfrage. Diese könnte – eine rechtliche Prüfung freilich noch vorausgesetzt – gemäß § 305 des Bürgerlichen Gesetzbuches überraschend und daher unwirksam sein.

Die Verbraucherschützer üben freilich noch viel schärfere Kritik an Online-Lotterien. „Nicht alle Online-Lotterien sind seriös“, heißt es in einer Pressemitteilung der Verbraucherzentralen. Von „schwarzen Lotterien“ ist die Rede, die auf dem Vormarsch seien.

Was sind „schwarze Lotteriewetten“?

Bei „schwarzen Lotterien“ wetten die Spielteilnehmer nur auf die Ergebnisse der staatlichen Lotterien. An der eigentlichen Lotterie nehmen sie laut den Verbraucherschützern nicht teil. Diese Zweitlotterien seien in Deutschland aber nicht zugelassen. Und denen, die bei einem Lotterieanbieter ohne Lizenz spielten, könnten strafrechtliche Folgen drohen. „Die vorsätzliche Teilnahme an illegalen `schwarzen Lotterien` ist als unerlaubtes Glücksspiel einzustufen und kann zudem als Vortat zur Geldwäsche gelten“, so die Verbraucherschützer. Einen Anspruch auf die Auszahlung des Gewinns bei deutschen Lotterien habe der Spieler auch nur, wenn diese über eine gültige Lizenz verfügten. Zu diesen „schwarzen Lotterien“ zählen die Verbraucherschützer etwa Lottoland.com, Multilotto.com und Lottohelden.de.

Was spricht gegen „schwarze Lotterien“?

Die Verbraucherschützer kennen weitere Gründe, die Wettteilnnehmer zur Vorsicht veranlassen sollten. Hohe Gewinne stellten für Spieleanbieter ein Risiko dar, das nicht immer ausreichend versichert sei. Und im Streitfall müsse ein Anspruch im Ausland durchgesetzt werden, was sehr schwierig sei, so die Verbraucherzentrale Bayern. Außerdem würden deutsche Vorgaben zur Verhinderung von Spielsucht durch den Einsatz von Boni und Prämien nicht selten missachtet. Und die ständige Verfügbarkeit der Spiele stelle ein hohes Suchtpotenzial dar.

Wie erkennt man seriöse Lotterien?

Gar nicht so einfach, sagt die Verbraucherzentrale. Illegale Anbieter kopierten die optische Aufmachung legaler Glücksspiele. Teils würden sie mit Prüfsiegeln werben. Das sei freilich kein Qualitätsmerkmal. Wetter sollten ins Impressum der Firmen und in deren AGBs schauen, um herauszufinden, mit wem sie es zu tun haben. Gebe es überhaupt kein Impressum, sei besondere Vorsicht geboten. Und Wetter sollten prüfen, ob der Anbieter in Deutschland eine gültige Lizenz habe. Hier leiste eine Liste des Hessischen Innenministeriums gute Dienste. Auf seiner Website gebe es die „Whitelist der Glücksspielbehörden der Länder“. Diese werde regelmäßig aktualisiert und verzeichne alle Unternehmen, bei denen Spieler einen Rechtsanspruch auf Gewinnauszahlung haben.

Was ist der Sonderweg Schleswig-Holsteins?

Im Fernsehen etwa werben Wettanbieter um Spieler mit Wohnsitz im Bundesland Schleswig-Holstein. Das Land hat einen Sonderweg beschritten und vor dem Beitritt zum Glückspielstaatsvertrag 2011, der in allen Bundesländern einheitliche Rahmenbedingungen festlegen sollte, ein eigenes Gesetz beschlossen und in der Folge Lizenzen für Glücksspielanbieter vergeben. Diese sind inzwischen bis Juni 2021 verlängert worden. Dann soll ein neuer Staatsvertrag den Glücksspielmarkt in Deutschland, über den die Länder seit Jahren streiten, einheitlich regulieren.

Petra Müller hat ihr Spielerkonto bei Lottoland übrigens inzwischen gekündigt. Über einen Restbetrag von knapp zwei Euro hat sie sich keine Gedanken mehr gemacht. Dabei hatte Lottoland ihr noch nahegelegt, auch mit kleinem Einsatz von 50 Cent oder 1,50 Euro zu spielen. Vielleicht werde sie mit genau diesem Tipp nächster Jackpot-Gewinner.

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