Amazon ändert Regelung bei Drittanbietern Vereinfachte Rückgabe bei Amazon

Bonn · Wer bei Amazon bestellt, kann seine Artikel innerhalb von 30 Tagen zurückgeben. Bei Drittanbietern gelten dagegen individuelle Regelungen. Das ändert sich jetzt.

Ein Paket bestellt, und dann gefällt der Neukauf doch nicht? Kein Problem - der Käufer kann es zurückschicken. Bei Amazons Drittanbietern, dem sogenannten "Market Place" bedeutete dies meist sich das Kleingedruckte genau durchlesen zu müssen. Denn jeder Händler hatte seine eigenen Regeln.

Dies ändert sich nun jedoch. Wie das Online-Portal Onlinehändler News berichtet, werden die Regeln zum 19. April vereinheitlicht. So hat Amazon seine Verkäufer aufgefordert, vier Neuregelungen einzuführen.

Rückgabe ohne Angabe von Gründen

Sämtliche, bei Drittanbietern gekaufte Artikel, können ohne Angabe von Gründen innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des Produkts zurückgegeben werden. Die Verkäufer erstatten den Kaufpreis.

Erstattung der Rücksendekosten

Schickt ein Kunde eine Bestellung im Wert von mindestens 40 Euro innerhalb von 14 Tagen zurück, erstattet der Händler ihm auch die Rücksendekosten.

Sonderregelung für Bekleidung

Unabhängig vom Verkaufspreis werden dagegen die Hin- und Rücksendung von Schuhen, Handtaschen und Bekleidung erstattet, sofern diese innerhalb von 30 Tagen zurückgesandt werden.

Regeln im Weihnachtsgeschäft

Sollte die Freude unter dem Weihnachtsbaum nicht so groß sein wie erhofft, können Produkte, die zwischen dem 1. November und dem 31. Dezember versandt werden noch bis zum 31. Januar des Folgejahres zurückgegeben werden.

Obwohl diese Änderungen das Rückgaberecht für die Kunden übersichtlicher gestalten sollen, rufen sie auch Kritiker auf den Plan. Diese merken an, dass die neuen Regeln die Rechte der Verbraucher beschränken, da einige Kriterien nicht mehr auftauchen. So tragen Verbraucher für gewöhnlich nicht das Risiko für den Transport einer Rücksendung. Auch werden normalerweise die Kosten der Hinsendung erstattet, wenn das Bestellte komplett zurückgeschickt wird. Auf diese Punkte geht die Neuregelung aber nicht mehr ein.

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