Verbrauchertipp Vererben ohne Kinder

Bonn · Um Überraschungen bei der Erbfolge zu vermeiden, müssen Erblasser ein Testament machen. Andernfalls kann sogar der Staat erben.

 Mit einem eigenhändigen Testament können auch  Singles bestimmen, was nach ihrem Tod mit ihrem Nachlass passieren soll.

Mit einem eigenhändigen Testament können auch Singles bestimmen, was nach ihrem Tod mit ihrem Nachlass passieren soll.

Foto: dpa-tmn/Christin Klose