Vergütung für Friseur-Azubis muss in NRW Tarif-Niveau haben

Düsseldorf · Nordrhein-Westfalen will Dumping-Löhne im Friseurhandwerk eindämmen. Rückwirkend zum 1. März 2018 habe er deswegen den Vergütungstarifvertrag für Auszubildende für allgemeinverbindlich erklärt, teilte NRW-Arbeitsminister Franz-Josef Laumann (CDU) am Freitag in Düsseldorf mit.

 Ein Friseur schneidet einem Mann die Haare.

Ein Friseur schneidet einem Mann die Haare.

Foto: Susann Prautsch/Archiv

Im ersten Ausbildungsjahr erhalten nun alle angehenden Friseure monatlich 480 Euro brutto, im zweiten Jahr 595 Euro und im dritten Jahr 715 Euro. Ab August steigt die Vergütung um 30 Euro im ersten Ausbildungsjahr und jeweils 25 Euro im zweiten und dritten Jahr.

"Einheitliche Voraussetzungen schützen einerseits die angehenden Friseurinnen und Friseure vor Lohndumping und anderseits ihre Arbeitgeber vor Wettbewerbsverzerrungen durch Ausbeuterbetriebe", erklärte Laumann. Das NRW-Arbeitsministerium hatte in den vergangenen Jahren bereits mehrfach die Entgelte, die zwischen dem Friseurverband und der Gewerkschaft Verdi ausgehandelt werden, für allgemeinverbindlich erklärt.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort