Kommentar zur Portoerhöhung Vom Bund begünstigt
Meinung | Bonn · Die Portoerhöhung ist für die Verbraucher zumutbar. Allerdings ist das Verfahren, das dazu führt, fragwürdig. Ein Kommentar.
Für das Portemonnaie der Verbraucher ist auch die satte Portoerhöhung, die die Bundesnetzagentur der Post erlauben wird, nicht sehr dramatisch. Ein Zuschlag von zehn Prozent auf die 2,34 Euro, die jeder im Durchschnitt für Briefgebühren pro Monat ausgibt, wird kaum jemanden davon abhalten, einen Brief zu verschicken. Und natürlich muss die Post den Briefpreis erhöhen können, denn ihre Kosten steigen, und die Preissteigerung muss auch berücksichtigt werden.
Anlass zur Kritik bietet jedoch das Verfahren, das zur Portoerhöhung führt. Nachdem die Bundesnetzagentur der Post nur eine mäßige Erhöhung für die nächsten drei Jahre zugestehen wollte, weil ihre Richtlinien nicht mehr hergaben, und die Post mit Stellenabbau drohte, hat das Bundeswirtschaftsministerium die Änderung der Verordnung, an die sich die Netzagentur bei der Berechnung der zulässigen Preiserhöhungen halten muss, auf den Weg gebracht. Das ist nicht nachvollziehbar. Gerade weil der Bund über die KfW noch mit 20,6 Prozent an der Post beteiligt ist, sollte er sich mit solchen Hauruckaktionen zurückhalten. Andere Konzerne bekommen Gesetze und Verordnungen auch nicht maßgeschneidert. Es ist daher nicht erstaunlich, dass die Konkurrenten der Post sauer sind – sie sehen den Bonner Konzern von der Bundespolitik begünstigt.
Die geänderte Verordnung gesteht der Post höhere Renditen zu. Das muss dem Bonner Konzern jetzt eine Verpflichtung sein. Zuletzt gab es viele Klagen über schlechte Zustellqualität. Daran muss sich dringend etwas ändern.