Urteil des BGH Wann der Apotheker noch Geschenke geben darf

Bonn · Nach dem Apotheken-Urteil des BGH müssen Patienten auf gratis Taschentücher und Bonbons verzichten, wenn sie ein Rezept in der Apotheke einlösen. Wir erklären, wann Apotheker noch Geschenke verteilen dürfen.

 Apotheken-Kunden mit Rezept dürfen zum Medikament keine Kleinigkeiten mehr dazubekommen.

Apotheken-Kunden mit Rezept dürfen zum Medikament keine Kleinigkeiten mehr dazubekommen.

Foto: Bernd Wüstneck/Illustration

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