Fragen und Antworten Warnung vor Vorkasse bei Stromanbietern

Köln · Im Falle einer Insolvenz eines Billigstromanbieters geht der Kunde in der Regel leer aus. Die Versorgung ist dagegen nicht gefährdet. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Reparaturen am Stromnetz: Die Versorgung ist auch bei einer Anbieterpleite sicher. FOTO: DPA

Reparaturen am Stromnetz: Die Versorgung ist auch bei einer Anbieterpleite sicher. FOTO: DPA

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Teldafax, Flexstrom und jetzt BEV. Erneut hat ein Billigstromanbieter Insolvenz angemeldet. Das Geschäftsmodell ist ruinös, und Verbraucher sollten genau hinschauen, wenn sie auf der Suche nach einem neuen Stromanbieter sind.

Wie viel kann ich durch einen Wechsel des Stromanbieters sparen?

Wer Vergleichsportale zu Rate zieht, bekommt oft eine ansehnliche Ersparnis gegenüber den Tarifen der Grundversorger vorgerechnet. Eine dreiköpfige Familie, die etwa 3500 Kilowattstunden Strom im Jahr verbraucht, findet Anbieter, bei denen sie weniger als 1000 Euro im Jahr bezahlen muss. Das können 170 Euro im Jahr weniger sein als in Grundversorgungs-Tarifen von lokalen Versorgern. Der Löwenanteil dieser Ersparnis entfällt freilich oft auf Boni, die es nur in den ersten zwölf Monaten gibt. Da locken Sofortboni, die in den ersten drei Monaten gutgeschrieben werde, Neukundenboni, die es nach zwölf Monaten gibt oder auch reduzierte Arbeitspreis für das erste Jahr. Ohne diese Boni schrumpft der Preisvorteil auch auf niedrige zweistellige Beträge zusammen oder verschwindet ganz. Im Klartext: Der Strom ist oft nur das erste Jahr wirklich günstig.

Sind die Angaben in den Vergleichsportalen zuverlässig?

Die Preisangaben hätten eine gute Qualität, findet Christina Wallraf, Energiemarktexpertin bei der Verbraucherzentrale NRW. Die Verbraucher müssten aber wissen, wie die Stromvergleichsportale zu bedienen sind. Die Portale erlauben Voreinstellungen bei der Suche, die die Verbraucher auf ihre Bedürfnisse anpassen können. Ist etwa voreingestellt, dass die Tarife Boni berücksichtigen, landen diese Tarife in der Regel oben. „Bei den günstigsten im Preisvergleich drohen aber schnell höhere Preise“, so Wallraf. Spätestens dann, wenn der Bonus entfällt.

Ist billig immer gut?

Keineswegs. Verbraucher haben zuletzt einiges Lehrgeld bezahlt. Geht der Versorger in die Insolvenz, beliefert er seine Kunden nicht mehr. Dann leidet besonders, der sich auf Vorauszahlungen eingelassen hat. Das Geld dürfte er zumindest nicht komplett wiedersehen. Muss er seine Forderungen doch wie die der anderen Gläubiger anmelden und darauf hoffen, aus der Insolvenzmasse befriedigt zu werden. Die ist freilich oft nicht groß genug. Auch der in Aussicht gestellte Jahresbonus ist dann wohl verloren. In die Röhre guckt auch, wer Abschlagszahlungen geleistet hat, die höher waren als der tatsächliche Verbrauch. Auch dieses „Guthaben“ muss aus der Insolvenzmasse bedient werden. Diesen Schaden können Kunden minimieren, wenn sie zuletzt gezahlte Abschlagzahlungen von ihrer Bank zurückbuchen lassen. Das geht bis zu acht Wochen. Decken die Abschläge die Kosten nicht, kann der Insolvenzverwalter aber eine Nachzahlung verlangen. Dennoch rät Wallraf darauf zu achten, dass die Abschläge nahe am tatsächlichen Verbrauch liegen.

Wie erkenne ich seriöse Anbieter?

Kunden sollten nicht nur auf den Preis schauen, sondern auch den Anbieter und die Vertragsbedingungen unter die Lupe nehmen, rät Wallraf. Größere, etablierte Anbieter oder Tochtergesellschaften von großen Anbietern bieten durchaus Vorteile. Größere Versorger dürften eher in der Lage sein, die derzeitigen Preiserhöhungen im Großmarkt zu verdauen. In der Regel sichern sie sich zumindest einen Teil des Stroms zu festgesetzten Preisen vorab und müssen nicht kurzfristig einkaufen. Bayerische Energieversorgungsgesellschaft (BEV) klingt zwar grundsolide und bodenständig, war es aber offenbar nicht. Neue Anbieter und sehr preisaggressive können durch steigende Großhandelspreise und klügeres Verbraucherverhalten schnell in Schwierigkeiten gebracht werden. Bei Lockvogelangeboten mit hohen Boni zahlen Anbieter oft im ersten Jahr drauf. So ein Vertrag rechnet sich nur, wenn der Kunde überzeugt wird oder vergisst nach Ende der Vertragslaufzeit zu kündigen. Das „vergessen“ aber immer weniger Kunden und suchen sich statt dessen einen neuen billigen Anbieter.

Welche Fallstricke im Vertrag gilt es zu vermeiden?

Kunden sollten sich maximal für ein Jahr an einen Versorger binden, rät Wallraf. Und die Folgelaufzeit sollte nicht länger als einen Monat betragen. Gesetzlich erlaubt ist, dass der Vertrag ohne Kündigung auch weitere zwölf Monate läuft. Dann zahlen Kunden möglicherweise ein Jahr lang teuren Strom. Auch auf umfassende Preisgarantien sollten die Kunden achten. Am besten sei es, wenn diese auch Abgaben und Umlagen einschließen. Andererseits habe der Kunde bei jeder Preiserhöhung des Stromversorgers ein Sonderkündigungsrecht, auch wenn etwa Netzgebühren erhöht und auf den Gesamtpreis aufgeschlagen werden. Wenn aber noch kein ganzes Jahr Strom geliefert wurde, gibt es dann keinen Jahresbonus. Auch unterscheiden sich Vertragsbeginn und Beginn der Stromlieferung manchmal, sagt Wallraf. Dann ist der Vertrag möglicherweise schon ein Jahr alt, die Stromlieferung erfolgte aber keine zwölf Monate. Manche Anbieter zahlen den Bonus aber erst nach einer zwölfmonatigen Belieferung aus.

Was passiert, wenn mein Stromanbieter nicht mehr liefert?

Wenn der Strom- oder Gasanbieter pleitegeht, gehen noch lange nicht Licht und Heizung beim Verbraucher aus. Die lokalen Versorger springen ein und stellen die sogenannte Ersatzversorgung sicher. Das erfolgt aber zum teuren Grundversorger-Tarif. Zu dem sollten sich Verbraucher bald eine Alternative suchen.

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